Auf Ihrer Homepage &8222;http://www.kirchensteuer.de/gehaelter.html&
8220; rechnen Sie mir vor, was ich angeblich verdiene. Die Angaben sind samt und sonders falsch und können nur als bewusste Irreführung gedeutet werden.Die Besoldung von Geistlichen der beiden Großkirchen entspricht der von Staatsbeamten im höheren Dienst; Details sind in jeder Landeskirche bzw. Diözese unterschiedlich geregelt. In beiden Kirchen werden Pfarrer zunächst nach A 13 (entspricht im Grundgehalt einem Regierungsrat) und ab ca. dem 40. Lebensjahr nach A 14 (= Oberregierungsrat) eingestuft.
Wenn Sie hier den Vergleich mit den Lehrergehältern anfügen würden, könnte sich sicher manch ein Leser die Angelegenheit besser vorstellen. Der Pfarrer wäre darnach mit einem Oberstudienrat zu vergleichen, der Vikar (Pfarradministrator, Pfarrvikar) mit einem Studienrat. Sie vergessen, dass es von den genannten Beträgen Abschläge gibt. Nach Auskunft des Priesterrates beträgt das Gehalt eines Pfarrers 91 % von A14 .
Zusätzlich sind aber folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Geistliche erhalten grundsätzlich ein volles 13. Monatsgehalt [bei Neueinstellungen gelten teilweise neue Regelungen] und alle Zuschläge, die auch im öffentlichen Dienst üblich sind (z.B. Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen). Die Höhe der Zusatzeinnahmen für besondere Dienste (z.B. Taufen, Trauungen, Bestattungen, Religionsunterricht, Meßstipendien) hängt von der Regelung in der einzelnen Diözese/Landeskirche ab.
Unser Weihnachtsgeld beträgt 90 % des Grundgehalts. Von 1997 bis 1999 haben wir wegen der Auswirkungen der Steuerreform kein Weihnachtsgeld bekommen. Urlaubsgeld gibt es nie. Die vermögenswirksamen Leistungen können wir zwar anlegen, sie werden jedoch von unserem Nettogehalt abgerechnet. Die Zusatzeinnahmen bei Taufen, Trauungen, Bestattungen, Messtipendien zähen nicht zum Einkommen des Pastors. Sie sind dessen Verfügungsgeld für soziale, caritative und missionarische Aufgaben. Diese Einnahmen werden bei der bischöflichen Visitation überprüft. Nach langem Streit hat das Finanzamt das jetzt anerkannt. Lediglich von der Vergütung für staatlichen Religionsunterricht bekommen wir als Aufwandsentschädigung bis zu 200 DM. Das gilt aber nur für die Religionsstunden, für die kein Lehrer zur Verfügung steht, was immer seltener der Fall ist. Wenn Sie bedenken, dass ich bis zu 13 WoSt Religionsunterricht erteilt habe, können Sie ermessen, wie hoch der Anteil der Aufwandsentschädigung ist. Daneben gibt es den Seelsorgsunterricht in Schulen, davon habe ich derzeit 6 WoSt. Der Seelsorgsunterricht wird nicht vergütet.
Fast immer können Geistliche in einem Pfarrhaus o.ä. wohnen, wo sie nur eine geringe Miete entrichten. Im Vergleich zum Normalbürger sparen sie sich je nach Wohnort und Lage einen Mietaufwand von 500 bis 2500 DM. (Im Schnitt etwa 1000 DM.) Diesen "geldwerten Vorteil" müssen sie zu Recht versteuern, denn er ist dem Einkommen hinzuzurechnen.
Wie froh wäre ich, nicht in einem Pfarrhaus wohnen zu müssen. Ich habe auf diese Weise nicht einmal eine abgeschlossene Wohnung. Da sich im Pfarrhaus auch Diensträume befinden, haben einige Gemeindeglieder somit einen Schlüssel zu meiner Wohnung. Mein Pfarrhaus ist ein alter Kasten von 1896, bei dem im Obergeschoss bei jedem Tritt die Balken wackeln, wo man keinen Schrank grade aufstellen kann. Die Wohnfläche ist zwar 300 qm, aber ein Drittel davon ist Flur und Terrasse. Obwohl ich diese &
8222;Wohnung&
8220; bei weitem nicht brauche, bin ich verpflichtet, sie zu bewirtschaften. Malen Sie sich mal aus, was das allein an Heizkosten bedeutet. Offiziell sind zwar nur 61 % &8222;Privaträume&
8220;, aber für die Bewirtschaftung der anderen Räume bekommen ich nichts, weil die Kirchengemeinde das Geld nicht hat. Wenn die Wohnung kleiner wäre, brauchte ich vielleicht keine Hilfskraft, die nun wiederum voll zu meinen Lasten geht, zu der ich keinen Zuschuss bekomme. Zu versteuern habe ich für diesen &8222;Vorteil&
8220; DM 1.308, mtl. Da rechnet das Finanzamt auch einen Betrag für Schönheitsreparaturen ein, obwohl seit meinem Einzug hier noch keine von der Kirche vorgenommen wurden, was gemacht wurde habe ich mit Hilfe meiner Verwandten selbst geleistet.Von den Bruttogehältern ist neben der Steuer nur noch ein Eigenbeitrag zur Krankenversicherung von etwa 200 DM monatlich abzuziehen. Weitere Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Von meinem Nettogehalt habe ich monatlich DM 457,23 an die Krankenversicherung abzuführen.
Bei der Krankenversicherung, der Kfz-Haftpflicht und anderen Versicherungsarten erhalten Pfarrer Vorzugstarife. Überdies können sie bei einer kirchlichen Bank ein gebührenfreies Gehaltskonto führen.
Bei den Versicherungen erhalte ich den Beamtentarif, wie jeder andere Lehrer auch.
Wegen des allgemeinen Pfarrermangels steigen katholische Kapläne in manchen Diözesen relativ schnell nach A 14 der Besoldungstabelle auf - in vielen Fällen sogar mit einer deutlich günstigeren Dienstaltersstufe als im öffentlichen Dienst.
Dem steht allerdings auch eine wesentlich höhere Belastung als früher gegenüber, die zu erheblichen Ausfällen und gesundheitlichen Belastungen führt. Bei mir ist mit 47 Jahren ein GdB von 30 % vom Versorgungsamt festgestellt worden.
Die Kosten der kath. Pfarrhaushälterinnen werden zu 50 bis 75 % (je nach Bistum) aus Kirchensteuermitteln bezahlt, nur den Restanteil zahlen die Pfarrer selbst. Andere Alleinstehende können die Kosten für eine Haushaltshilfe nicht einmal von der Steuer absetzen.
Allerdings arbeitet die Haushälterin ja auch zum überwiegenden Teil für die jeweilige Gemeinde, z.B. im Tür- und Telefondienst. Bei Ihrer Berechnung ist nicht berücksichtigt, dass die freie Station voll zu Lasten des jeweiligen Pfarrers geht. Einige Mitbrüder aus meinem Kurs kommen nach Auszahlung der nicht üppigen Haushälterinnenvergütung auf einen Nettolohn zwischen 1500 und 2000 DM im Monat.
Fahrten von und zur Arbeitsstelle werden voll erstattet; andere Arbeitnehmer können sie lediglich von der Steuer absetzen.
So steht es zwar in den Kirchlichen Amtsblättern. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Der Haushalt unserer Kirchengemeinde gibt die Erstattung nicht her, also bekomme ich auch nichts für Dienstfahrten.
Die Veranschlagung des monatlichen Pfarrer-Durchschnittsgehalts auf 8000 DM ist eher noch abgerundet, wie aus folgendem Beispiel eines 47jährigen oder älteren Pfarrers (in den westlichen Bundesländern, Stand 1995) hervorgeht:
Grundgehalt A 14 Endstufe:
6.374,03 DM
Ortszuschlag (verheiratet, ohne Kind)
1.125,66 DM
anteiliges Urlaubsgeld
41,66 DM
vermögenswirks. Leistungen (i.d.R.)
78,00 DM
Zwischensumme (ohne 153,17 DM Ortszuschlag je Kind)
7.619,35 DM
Weihnachtsgeld anteilig
gut 600 DM
Ersparnis Dienstwohnung (durchschnittlich)
1.000 DM
Mein Nettogehalt (oberste Dienststufe) betrug für den Juli DM 3.736,65. Einen Ortszuschlag erhalten wir nicht, dafür haben wir ja den &
8222;geldwerten Vorteil&
8220; des Pfarrhauses.Das Ergebnis ist leicht nachvollziehbar. In der kath. Kirche fallen statt dem Ortszuschlag diverse Zulagen an, die in der Summe etwa gleich hoch sind; der Zuschuß zur Finanzierung von Pfarrhaushälterinnen ist dabei nicht mitgerechnet. Natürlich erhalten jüngere Pfarrer etwas weniger. Aber fast 90 % der kath. Geistlichen sind älter als 47 Jahre und erhalten die Endstufe. Der Altersschnitt ihrer evangelischen Kollegen liegt bei ca. 45 Jahren. Der genannte Durchschnittsbetrag von 8000 DM ist auch dort eher vorsichtig veranschlagt.
Im Ergebnis muss ich sagen, Ihre &
8222;Berechnungen&
8220; kann man als Betroffener nur mit Bitterkeit zur Kenntnis nehmen. Sie mögen vielleicht darauf verweisen, dass es in anderen Ländern anders aussieht und an meine berufliche Motivation denken. Aber wenn man schon vergleicht, dann sollten Sie auch berücksichtigen, dass Sie in anderen Branchen nicht Leute bekommen, die nach einem 14-semestrigen Studium ähnlich &8222;fürstlich&
8220; besoldet werden. Ich bin sehr gespannt, ob Sie die Angaben auf Ihrer Page berichtigen werden.