Zur Ideologiekritik des Judentums


Angesichts der Abenteuerlichkeit mancher Behauptungen der nationalsozialistischen Propaganda, namentlich des Hetzblattes "Der Stürmer", über die angebliche Verworfenheit der dort sogenannten "Talmudjuden" und ihres "Geheimgesetzes", dem Talmud, ist man geneigt, sämtliche Anwürfe dieser Art als bloße, grundlose Verleumdung abzutun. Dann aber bliebe völlig unverständlich, weshalb in der Zeit des Dritten Reiches propagandistische Behauptungen dieser Art nicht nur bei der oftmals sicher leichter beeinflußbaren Leserschaft des "Stürmer" verfing, sondern auch bei Intellektuellen und Gebildeten eine solche Breitenwirkung entfalten konnten.

Für diese scheinbare Abenteuerlichkeit zunächst ein Beispiel. Unter der Überschrift "Norbert Frank. 16 jähriger Jude schändet 4jähriges Mädchen" war im "Stürmer" Nr. 46, Novermber 1934 zu lesen:

"Der Metzgermeister Stutzenberger in Kaiserslautern hat einen Metzgerlehrling. Er heißt Norbert Frank, ist 16 Jahre alt und stammt aus Glaumünchweiler. [...]
Am 29. September 1934 lockte der 16-jährige Jude Norbert Frank ein vierjähriges (!) Mädchen auf sein Zimmer und vergewaltigte dort das Kind. Durch das Schreien des Mädchens wurde die Nachbarschaft aufmerksam. und überraschte den jüdischen Wüstling bei seiner Verbrechertat.
Die Juden geben ihren Kindern Unterricht im Talmud und Schulchan Aruch. Sie geben ihren Sprößlingen die Gesetze und Lehren dieser beiden Bücher mit hinaus ins Leben. Einer dieser Talmudlehrsätze lautet:
"Ein nichtjüdisches Mädchen, das drei Jahre und einen Tag alt ist, kann geschändet werden." (Abodah sarah 37a).

Aufmerksame Leser des "Stürmer" mochten sich dabei erinnern, ähnliches brereits mehrfach, teils in geringfügig anderer Formulierung, gelesen zu haben. So stand beispielweise in der Ausgabe Nr. 34 vom August des Jahres 1932, unter der Überschrift "Rassenschande in Papenburg"

[...] Der rothaarige Judenbube ist in Papenburg nicht als sauber bekannt. Man spricht davon, daß er sich schon wiederholt an Kinder herangemacht habe. Das ist nicht verwunderlich und in den Augen der Juden kein Verbrechen. Im Talmud steht geschrieben:
"Ein nichtjüdisches Mädchen, das drei (!!) Jahre und einen Tag alt ist, ist zum Beischlaf geeignet." (Abodah sarah 37a).

Wer sich in diesem und anderen Fällen aber der Mühe unterzieht, der Sache auf den Grund zu gehen, findet nun keineswegs Bestätigung für die Annahme völliger Haltlosigkeit derartiger Behauptungen über jüdisches Schrifttum. Zwar verrät die nationalsozialistische Propaganda stets mangelnde Sachkenntnis, häufig wird auch der Sinn der Zitate, dem propagandistischen Zweck entsprechend, geringfügig angepaßt. Doch man muß kein Nationalsozialist sein, um die zur Schau gestellte Empörung begreiflich zu finden.

In der bis heute maßgeblichen und autorisierten Übersetzung des Talmud nach Rabbi L.Goldschmidt (Berlin: Calvary 1897-1905) lautet die entprechende Passage im Zusammenhang:

[...] "... halte dich an die Worte R. Hijas, welcher sagte, ein [männliches] nichtjüdisches Kind sei mit neun Jahren und einem Tag [rituell] verunreinigend wie ein Flussbehafteter; denn da ein solches zum Beischlaf geeignet ist, ist es auch wie ein Flussbehafteter verunreinigend. Rabina sagte: Daher ist ein nichtjüdisches Mädchen mit drei Jahren und einem Tag, da sie dan zum Beischlaf geeignet ist, wie eine Flussbehaftete verunreinigend? - Selbstredend!"
(Der Babylonische Talmud, Traktat Abodah zara, fol.37a, meine Ergänzung)

Eine Parallelstelle stellt allerdings klar, was der "Stürmer" verschweigt. Der Talmud unterscheidet hier nicht nach jüdischen und nichtjüdischen Kindern. Akzeptabler wird die rabbinische Lehre dadurch nicht:

"R. Jirmeja aus Diphte sagte: Auch wir haben dies gelernt: Mit drei Jahren und einem Tag kann eine [weibliche Person] durch Begattung angetraut werden ...
(Der Babylonische Talmud, Traktat Synhedrin, fol.69a, Ergänzung im Original)

Wenn sich der "Stürmer" über das jüdische "Geheimgesetz" ereifert, so liegt auch hierin ein Körnchen Wahrheit, lehrt doch der Talmud:

"Ferner sagte R. Johanan: Wenn ein Nichtjude sich mit der Gesetzeslehre befasst, so verdient er den Tod, denn es heißt: Eine Lehre übergab uns Moseh, zum Erbbesitz; sie ist ein Erbbesitz für uns, nicht aber für sie."
(Der Babylonische Talmud, Traktat Synhedrin, fol.59a)

Auch für die "dem Juden" angekreidete "Zinswucherei" lassen sich durchaus nicht nur in antisemitischer Propaganda Anhaltspunkte finden. So kommentiert beispielsweise der berühmteste jüdische Gelehrte des Mittelalters, Moses Maimonides, das 198. der 613 Gebote strenggläubigen Judentums, der Halachah:

Das 198. Gebot besteht in dem Befehl, durch den uns aufgetragen ist, dem Nichtjuden (goj) Zinsen aufzuerlegen, und (erst) dann Geld auszuleihen, damit wir ihm nicht helfen und ihm nicht gefällig sind. Vielmehr sollen wir ihn schädigen [sic], sogar durch Kreditgewährung auf Zinsen, so wie wir (umgekehrt) davor gewarnt sind, ... dies einem Israeliten anzutun. Das ist es, was Er - er werde erhoben! - gesagt hat (Dtn 23,21): dem Fremden sollst Du auf Zinsen leihen..."
[MF43ff]

Einmal mehr sind jedoch die Nationalsozialisten keineswegs originell. Wiederum setzen sie nur eine christliche Tradition fort. Schon Martin Luther hatte sich darüber erregt, daß der Talmud die Tötung eines Nichtjuden durch einen Juden für straffrei erklärt. Dies eine Mal hatte er recht:

... Aber in Fällen, wo die Handlung strafbar ist, wird dies ja gelehrt, denn so heißt es vorher: das Blutvergiessen ist bei einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und bei einem Nichtjuden gegenüber einem Juden strafbar, und bei einem Jisraeliten gegenüber einem Nichtjuden straffrei.
(Der Babylonische Talmud, Traktat Synhedrin, fol.57a, Hervorhebung im Original)

Die propagandistische Mär von Judas Greueltaten, die der "Stürmer" anprangert, findet ihr Pendant in der jüdischen Gesetzeslehre, die den strenggläubigen Juden zu eben dem Umgang mit den Ungläubigen (das heißt dann "Götzendienern") anhält, zu dem der "Stürmer" den Nationalsozialisten aufrufen will. Man ist zuletzt ratlos, welche Lehre mit dem Prädikat "menschenverachtend" besser beschrieben ist.

Dabei sind die Greueltaten, mit denen die Heiligen Bücher des Judentums (einschließlich des von Christen sogenannten Alten Testaments) überquellen, keineswegs, wie es die heutige jüdische Apologetik (seit der jüdischen Aufklärung übrigens) will, als abschreckende Beispiele überwundener Kulturstufen festgehalten. Noch einmal der heutzutage schon als "mittelalterlicher Aufklärer" gefeierte Rabbi Maimonides aus dem 13. Jarhundert:

"Das 49. Gebot besteht darin, daß wir gewarnt wurden, keinen Menschen von den sieben Völkern am Leben zu lassen, damit sie nicht die Menschen verderben und sie irreführen mit Fremdkult. Das ist es, was Er - Er werde erhoben! - gesagt hat (Dtn 20,16): Du sollst nicht am Leben lassen irgendeine Seele. Ihre Tötung ist ein Gebot, wie wir dargelegt haben beim Gebot 187, und wer es übertritt und einen von ihnen nicht tötet, was ihm zu töten möglich ist, der übertritt ein Verbot."

(Im Anschluß an Ex 20,5: Vierte Generation)
Auf die vier Generationen beschränkt er sich deshalb, weil es das Äußerste ist, was ein Mensch von seinen Nachkommen sehen kann. So wenn die Einwohner einer 'abtrünnigen Stadt' getötet werden, tötet man den Alten, der den Fremdkult praktiziert hat, seinen Nachkommen (den Sohn), dessen Nachkommen (den Enkel), und dessen Nachkommen (den Urenkel), der das Kinde der vierten Generation darstellt. Somit wollte die Schrift von Ihm aussagen, daß die Gesamtheit seiner - Er werde erhoben! - Gebote, ... auch das Gebot enthält, die Nachkommenschaft von Fremdkulttreibenden - selbst noch als Minderjährige (!) - zusammen mit ihren Vätern und Großvätern zu töten. Dieses Gebot finden wir immer wieder in der Torah angeführt."
[MF43ff]

Kehren wir mit Maimonides zum Beischlaf mit Minderjährigen zurück:

"Aber im Fall eines Israeliten, der einer Nichtjüdin beiwohnt, ob eine Minderjährige von drei Jahren und einem Tag oder eine Erwachsene, ob eine Ledige oder eine Ehefrau, und wäre er auch ein Minderjähriger von neun Jahren und einem Tag, so wird - wenn er mit Absicht einer Nichtjüdin beigewohnt hat - diese getötet [sic!], weil durch sie Israel ein Schaden entstanden ist; wie ein Stück Vieh."
[MF99f]

Selbstverständlich kann es hier nicht darum gehen, aus dem umfangreichen Schrifttum der jüdischen Tradition einige anstößige Passagen herauszugreifen und pars pro toto an den Pranger zu stellen. Doch sowenig man dem "Stürmer" darin folgen will, von den heiligen Schriften des Judentums auf Juden zu schliessen, zusammenfassend bleibt dennoch festzuhalten: wer eine rassistische und menschenverachtende Ideologie wie die des Nationalsozialismus verurteilt, auf die "Heiligkeit" gewisser Schriften mit ganz ähnlichen Moralvorstellungen, wieviele Tausend Jahre auch immer diese nun alt sein mögen, nicht verzichten will, muß sich zumindest den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen.


Nachweise
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Die christlichen Wurzeln des Nationalsozialismus © kelsos 1998-1999