Heiliger Zwang und politische Zensur

 

"Wer Zensur erlaubt, will Denken verbieten!"

Ich frage Euch:
Wollt Ihr den totalen Glauben?
Wollt ihr ihn, wenn nötig, noch totaler und radikaler, als wir ihn uns
überhaupt noch vorstellen können?

Dann lasset uns beten, wie der Vater
uns zu beten gelehrt hat:

Gesegnet sei der Schmerz.
Geliebt sei der Schmerz.
Geheiligt sei der Schmerz.
Verherrlicht sei der Schmerz
...

[aus: Das Maria-Syndrom]

"Gotteslästerung" und "Religionsbeschimpfung wurden schon immer als Vorwurf eingesetzt, um Gesellschaftskritik und Kunst zu unterdrücken; in der Bunderepublik und in Österreich existiert hierzu bis heute sogar ein eigener Strafgesetzparagraph (§ 166 StGB bzw § 188). Die Liste der von religiös motivierter Zensur betroffenen Denker, Künstler und Medien ist lang; sie reicht von Wilhelm Busch und Oskar Panizza über George Grosz und Bert Brecht bis hin zur taz und Titanic.

[Quelle: Clara und Paul Reinsdorf (Hrsg.):  Zensur im Namen des Herrn - Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen]

 

Das Maria-Syndrom in Stichworten:

Offizielle Bezeichnung:

Verfasser:

Sprache:

Genre:

Vorgesehenes Datum der Uraufführung:

Ort:

Datum des Verbots:

Begründung des Verbots:

Konsequenz:

Gerichtsverfahren:

 

"Die deutschen Zensoren ....Dummköpfe..." (1)

Heiliger Zwang und politische Zensur am Beispiel "Maria-Syndrom"

von Michael Schmidt-Salomon

Entnommen: "Kampagne gegen Zensur"

Auszug aus: Reinsdorf  (Hrsg.): Zensur im Namem des Herr.
Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen. Alibri-Verlag. Aschaffenburg. 1997
.

„Ekelerregend!"- „Schweinemist!" - „Das Machwerk eines Irren", eines „Wahnsinnigen", eines „Satanisten", eines „perversen Schweins!"
Nein, sonderlich beliebt war ich nicht in jenen Tagen und Wochen des Sommers 1994, als sich der geballte Zorn ehrbarer Christen und Christinnen an mir wie an einem Blitzableiter entlud. Der Skandal um das verbotene Stück „Maria-Syndrom" war für viele ein willkommener Anlaß gewesen, um sich zu rächen an der verhaßten Gestalt moderner Kunst, die allzu oft religiöse Tabus attackiert, der Lächerlichkeit preisgegeben hatte.
Ich will nicht sagen, daß die massive Gegenreaktion von seiten der christlichen Hardcore-Fraktion, die auch vor offenen Morddrohungen nicht zurückschreckte, unerwartet kam. Nein, dies alles bestätigte nur die von mir seit längerem vertretene These, daß die demokratische Verfaßtheit unserer Gesellschaft von einem diffusen, aber wirkungsvollen, christlichen Fundamentalismus bedroht ist, der danach strebt, postmoderne Pluralität in prämoderne Dogmatik zu überführen. (2)
Erstaunt war ich allerdings über die Reaktionen aus dem Bereich der Politik, der Justiz und der Medien. Niemals hätte ich erwartet, mit so vielen christlich-bornierten Schafsköpfen konfrontiert zu werden, und bis heute weiß ich nicht so recht, was ich erschreckender finden soll: die inhumane Militanz der christlich-fundamentalistischen GottesanbeterInnen oder aber die alle Vorstellungen sprengende Dummheit der am „Maria-Syndrom"-Verfahren beteiligten OrdnungshüterInnen. Doch zäumen wir das Pferd nicht von hinten auf, sondern beginnen wir - chronologisch korrekt - mit der Entstehungsgeschichte des Stücks.

A piece is born oder: Kleist war an allem schuld

In Anlehnung an eine hinreichend bekannte Schrift könnte man sagen: Im Anfang war das Wort und das Wort hieß „Maria-Syndrom". Dieses merkwürdige Wort kam mir vor mehr als zehn Jahren in den Sinn, als ich das erste Mal die Anfangszeilen der Kleistschen Novelle „Die Marquise von O..." las. Dort berichtet Kleist von einer „Dame von vortefflichem Ruf", die über die Zeitungen bekanntmachen läßt, „daß sie, ohne ihr Wissen, in andere Umstände gekommen sei, daß der Vater zu dem Kinde, das sie gebären würde, sich melden solle; und daß sie, aus Familienrücksichten, entschlossen wäre, ihn zu heiraten." (3)  Ich fragte mich nach der Lektüre des Werkes, warum Kleist die naheliegende Möglichkeit, eine Parallele zur wundersamen Geschichte der Jungfrau Maria zu ziehen, so gänzlich ausgeblendet hatte. In welch pikante Richtung hätte sich die Novelle entwickeln können, wenn die Marquise von O. sich als Auserwählte des Herrn gesehen hätte! Es machte mir einiges Vergnügen, die Kleistsche Geschichte in dieser Weise fortzuspinnen. Ich schrieb mehrere Entwürfe, die sich immer weiter von der Kleistschen Vorlage entfernten, war aber mit keiner Fassung sonderlich zufrieden. Und so erging es dem „Maria-Syndrom" wie vielen anderen verrückten Projektideen, die ich in diesen Jahren hatte: Es verschwand in der Schreibtischschublade und geriet langsam in Vergessenheit.
Dann aber kam der Herbst 91. Die Kabarettgruppe HEIL & SALOMON, mit der ich damals unterwegs war, steckte in einer tiefen künstlerischen Krise. Unser Programm „An die Nachgeborenen" hatte zwar gute Kritiken erhalten, ließ sich aber ungeheuer schlecht verkaufen. Die Gründe hierfür waren offensichtlich: Das Programm war sowohl inhaltlich als auch formal nur einer kleinen intellektuellen Elite zugänglich, es hatte wenig Ähnlichkeit mit dem schenkelklopfenden Humor, den das breite Publikum bevorzugte, und außerdem: wer wollte sich - außer uns - Anfang der 90er Jahre (!!) überhaupt noch mit Brechtscher Kapitalismuskritik beschäftigen?
Das Problem: Keiner von uns wollte seine zentralen politischen und künstlerischen Ziele verraten und wendehalsig zur Fraktion der zwanghaften Schenkelklopfer überlaufen. Also mußten wir nach anderen Möglichkeiten suchen, um dem elitären Bildungsgetto zu entfliehen. Ich träumte damals von einer „multifunktionalen", „mehrfach codierten" Kunst, die einerseits so einfach angelegt war, daß sie die künstlerisch/philosophisch weniger gebildeten Massen erreichte, aber andererseits auch komplexere, künstlerische/philosophische Informationen enthalten sollte, an denen sich anspruchsvollere KonsumentInnen erfreuen könnten.
In diesem Zusammenhang erinnerte ich mich auch wieder an das alte „Maria-Syndrom"-Sujet, das verglichen mit allen anderen Projektentwürfen, die zur Debatte standen, mit Abstand am besten geeignet schien für die angestrebte künstlerische Neuorientierung. Ja, schon die Grundaussage des Stücks schrie förmlich danach, auf künstlerisch „primitivere" Weise verarbeitet zu werden, denn: Könnte man der real existierenden Absurdität religiöser Glaubensvorstellungen künstlerisch adäquater begegnen als mit dem Entwurf eines absurden, (scheinbar) niveaulosen (und daher massenkompatiblen)  Comicstrips? Würde nicht jede andere Form der künstlerischen Auseinandersetzung das real existierende Niveau religiöser Bekenntnisse unangemessen überschreiten?
Unterstützt von meiner damaligen Kabarettpartnerin Charlotte Karlstedt machte ich mich an die Arbeit und nach und nach wurde aus dem Fragment „Maria-Syndrom" ein bizarrer musikalischer Comicstrip, der ein wenig an die humorvolle Extravaganz des amerikanischen Komponisten und Rockmusikers Frank Zappa und der britischen Comedytruppe Monty Python erinnerte.
Ich hatte mir das Ziel gesetzt, die Haupthandlung des Comicals so plakativ zu gestalten, daß wir uns der Begeisterung pubertierender Jugendlicher ebenso gewiß sein konnten wie der Entrüstung verknöcherter Kirchenfürsten. Um nichts dem Zufall zu überlassen, wurde die Grundrichtung der Story schon im Prolog als „obszön und geschmacklos" angekündigt: „OBSZÖN, weil sie unter die Gürtellinie zielt und GESCHMACKLOS, weil sie eben dadurch jenen sogenannten „guten Geschmack" verfehlt, welcher bekanntlich in höheren Regionen sein vertrocknetes Dasein fristet."

Von Anfang an war klar, daß das „Maria-Syndrom" in Gefahr geraten könnte, mit dem Zensurparagraphen 166 zu kollidieren. Das aber machte gerade den besonderen Reiz des Projekts aus. Ich nahm mir vor, das Stück so zu konzipieren, daß es einerseits die satirische Kritik an religiöser Geistesverzwergung auf die Spitze trieb, aber andererseits bei genauerer Betrachtung (!!) den Zensoren keine Möglichkeiten bot, um tatsächlich im Sinne des §166 StGB einzuschreiten. (4) Mit anderen Worten: Ich versuchte das Prinzip der „Mehrfachcodierung" nicht nur auf ästhetische Formfragen anzuwenden (z.B. auf die Konzeption der Musik, bei der ich gängige Rock-Grooves u.a. mit Barock-Rezitativen und Clusterbildungen der Neuen Musik kombinierte), sondern auch auf den Umgang mit der stets lauernden Gefahr eines Verbots auf der Basis des alten Gotteslästerungsparagraphen. Will sagen: Auf der einen Seite sicherte ich das Stück gewissenhaft gegen alle möglichen Ansatzpunkte für Zensurbestrebungen ab, auf der anderen Seite aber gab ich den meist unreflektiert wahrnehmenden, christlichen FundamentalistInnen all jene Schlüsselreize, die sie brauchten, um reflexartig um sich zu schlagen. Von dem „unsichtbaren Theaterstück", das ich dank der so gesicherten „Mitarbeit" christlicher FundamentalistInnen um die eigentliche Musiktheaterproduktion herum inszenieren wollte, erhoffte ich mir zweierlei: Erstens sollte hierdurch die Aufmerksamkeit auf das Stück gelenkt werden. Zweitens gefiel mir die Vorstellung, daß das „Theater um das Theater" selbst als Lehrstück wirken könne, denn ich hatte die (zugegebenermaßen etwas naive) Hoffnung, daß die liberal denkenden Bevölkerungskreise aufgeschreckt würden durch das Sichtbarwerden der ansonsten meist im Verborgenen wirkenden christlich-fundamentalistischen Fraktion.

Heiliger Zwang und politisches Kalkül:Es lebe die Zensur!

Im Mai 1994 liefen die Vorbereitungen für die für den 28.5. angekündigte Uraufführung des „Maria-Syndroms" auf Hochtouren. Die MusikerInnen der „Flying Toilet Seats" (so der Name der hervorragend besetzten Band, die wir eigens für die Produktion zusammengestellt hatten) probten, was das Zeug hielt. Die Spannung stieg - nicht nur im Ensemble, sondern auch in der Öffentlichkeit.
Bereits Anfang Mai waren die ersten Beschwerdebriefe bei der Stadt eingegangen. Grund: die schwangere Nonne, die auf den großformatigen „Maria-Syndrom"-Plakaten mit sanftem Lächeln für die bevorstehende Uraufführung warb. Ich verschärfte den Druck ein wenig, indem ich mit der I.R.A. (der damals spontan gegründeten „Initiative für religiöse Abrüstung") am Pfingstsonntag vor dem Trierer Dom erschien, religionskritische Aufsätze und vegetarische Hostien („kein Heiland drin") verteilte und den Domvorplatz scherzhaft zur „religionsfreien Zone" erklärte (ein viel diskutiertes Happening, das damals von einigen wohlgesonnenen KirchenbesucherInnen als spannendes „Pfingsterlebnis" empfunden wurde und bundesweit positives Medienecho fand).
Das Bistum Trier war allerdings von der Aktion weit weniger begeistert (5) und reagierte panisch. Drei Tage später, am 25.5., stellte es „Antrag auf präventives Eingreifen zur Verhinderung einer Straftat", wobei mit „Straftat" nichts anderes als die Uraufführung des „Maria-Syndroms" gemeint war. So lächerlich und juristisch unhaltbar die Begründung dieses eilig aufgesetzten Antrags auch war, er zeigte Wirkung: Am 27.5.1994, also einen Tag vor der geplanten Uraufführung, wurde die öffentliche Darbietung des „Maria-Syndroms" vom Trierer Ordnungsamt unter Androhung von Polizeigewalt verboten, weil angeblich die Gefahr bestünde, daß die Schutzintentionen des §166 StGB verletzt würden.
Daß die öffentlichen Stellen vor einer solch ungeheuren Zensurmaßnahme nicht zurückschreckten (man muß sich vergegenwärtigen, daß keiner der Zensoren das Stück auch nur ansatzweise kannte!!), kann nicht allein mit der Macht erklärt werden, die die katholische Kirche in der altehrwürdigen Bischofsstadt Trier besitzt. Mindestens ebenso ausschlaggebend waren hier zwei weitere Gründe, nämlich
1. die Mitgliedschaft des direkt verantwortlichen Politikers, Herrn Bürgermeister Dr. Neuhaus, im christlich-fundamentalistischen Geheimorden „Opus Dei"
2. die wahltaktischen Überlegungen der Christlich Demokratischen Union.

Welches Interesse hatte das Opus Dei am Verbot des "Maria-Syndroms"? Herr Dr. Neuhaus, dem u.a. das Trierer Ordnungsamt untersteht, war und ist als Numerarier (Vollmitglied) von Opus Dei prinzipiell nicht nur zu Armut (sein Bürgermeistergehalt dürfte in die Taschen des Ordens fließen) Bußgürteltragen (2 Stunden täglich!) und harter Selbstgeißelung (in der Regel mindestens eine halbe Stunde wöchentlich!) verpflichtet, sondern auch dazu, alles Mögliche im Sinne einer Rechristianisierung der Gesellschaft zu unternehmen.
Hierzu heißt es in einer internen Opus Dei-Schrift:

„Wir haben den großen Ehrgeiz, die Institutionen der Völker, der Wissenschaft, Kultur, Zivilisation, Politik, Kunst und sozialen Beziehungen zu heiligen und zu christianisieren. Alles sollte christlich sein als ein kollektiver gesellschaftlicher Ausdruck des Glaubens des Menschen und als ein Werkzeug, Seelen zu retten, sie in ihrem Glauben zu erhalten und zu Gott zu führen" (6)

Der Hitler- und Franco- freundliche Gründer des Opus Dei, Josemaria Escriva, ließ keinen Zweifel daran, daß es im Notfalle, also falls es mit der freiwilligen Christianisierung einmal nicht so richtig klappen sollte, angebracht ist, „heiligen Zwang" einzusetzen. Seine Begründung:

„Um ein irdisches Leben zu retten, wendet man unter dem Beifall aller jede mögliche Gewalt an, um den Menschen vom Selbstmord zurückzuhalten. - Sollen wir nicht den gleichen Zwang anwenden, den heiligen Zwang, um das Leben vieler zu retten, die idiotischerweise unbedingt den Selbstmord ihrer Seele verüben wollen?" (7)

Es ist einsichtig, daß Bürgermeister Neuhaus mit der Anordnung des „Maria-Syndrom"-Verbots nichts anderes getan hat, als diesen Worten seines geliebten „Vaters" Escriva zu gehorchen. Er wendete „heiligen Zwang" an. Und er tat dies sicherlich mit bestem Gewissen, denn er war damals (und ist natürlich auch heute noch) davon überzeugt, daß Zensur ein legitimes Mittel ist, um zu verhindern, daß Menschen vom richtigen, nämlich christlichen, oder genauer: streng katholischen Weg abkommen.
Genaugenommen ist für Neuhaus ein Leben ohne Zensur überhaupt nicht vorstellbar, denn innerhalb des Opus Dei ist Zensur an der Tagesordnung. Hierzu heißt es in einer internen Schrift, dem sogenannten „Vademecum für die örtlichen Räte":

„Konkret darf man ohne die notwendige Erlaubnis nicht lesen: die Bücher, die von der zuständigen kirchlichen Behörde ausdrücklich verworfen sind; die Bücher und Artikel von nicht-katholischen Autoren, die ausdrücklich religiöse Themen behandeln, es sei denn, sie enthalten mit Gewißheit nichts gegen Glaube oder Sitten; die Schriften, die im Widerspruch zum Glauben und zu den Sitten stehen; [...]die Bücher, die zwar nicht ausgesprochen antikatholisch, häretisch, unmoralisch usw., aber doch zweideutig und verwirrend (und darum gefährlich) im Hinblick auf Glauben und Moral sind." (8)

Aber selbstverständlich bergen nicht nur Bücher Gefahr für die Einheit von Glauben und Moral, auch in persönlichen Briefen können sich natürlich auch immer wieder Passagen einschleichen, die für Verwirrung sorgen könnten. Darum greift die jeweilige örtliche Opus Dei - Führung auch hier liebevoll zensierend ein:

„Leute, die dem Werk erst kurz angehören, sind dankbar, wenn die Mitglieder des Örtlichen Rats die Lektüre der an sie gerichteten Briefe wohlwollend übernehmen - dies gehört zur Aufgabe der Formung -, denn so können sie ihnen Orientierung, Hilfestellung und den geeigneten geistlichen oder apostolischen Rat geben." (9)

Widerspruch gegen solche Zensurregelungen ist selbstverständlich nicht erlaubt, Kritik im höchsten Maße angstbesetzt, denn - wie das ehemalige Mitglied Steigleder betont - :

„Zu der Ausbildung des Opus Dei gehört neben vielem anderen die Vermittlung großer Angst vor ewiger Verdammnis und Hölle. (...) Wer (...) den sicheren Weg des Gehorsams im Opus Dei, wer seine Berufung verläßt, begibt sich in eine große Gefährdung, in die Gefahr ewiger Verdammnis. Er gibt einen sicheren Weg auf und beginnt höchst unsichere und heikle Wege zu beschreiten." (10)
 

Kommen wir nun zu den wahltaktischen Überlegungen der CDU:
Dr. Neuhaus wurde in seinen Verbotsbestrebungen unterstützt durch seine christlich demokratischen Parteikollegen, die ihr erfolgreiches Eingreifen im Fall „Maria-Syndrom" geschickt im Wahlkampf einsetzten. (SPD-PolitikerInnen sagten nach der Wahl, daß ihr schlechtes Ergebnis in der Region Trier zum Teil auch auf den Skandal um das „Maria-Syndrom" zurückzuführen sei.)
Daß nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung positiv auf die Zensurmaßnahme reagierten, ist nicht allein auf die u.a. von Fromm und Adorno belegte autoritäre Charakterstruktur vieler BürgerInnen zurückzuführen. Berücksichtigt werden muß darüber hinaus auch der unter postmodernen, unübersichtlichen, wertunsicheren Verhältnissen notwendigerweise intensiver werdende Wunsch nach klaren, übersichtlichen, ethisch wie juristisch verbindlichen Werten. Viele Menschen sind von den permanenten Wandlungsprozessen in unserer Gesellschaft schlichtweg überfordert. Sie kleben zwanghaft an der Scholle ihrer eigenen Vergangenheit und verteidigen ihr angestammtes kulturelles Getto verzweifelt gegen das vermeintlich Feindliche, das sie hinter allem „Fremden" vermuten.
ZensorInnen haben es unter solchen Rahmenbedingungen leicht. Sie müssen nur die richtigen Infohäppchen zum richtigen Zeitpunkt in die Medien bringen. Wer das richtige Timing besitzt, der hat die Schlacht schon fast gewonnen.
Und zumindest dies muß man den Trierer ZensorInnen bescheinigen: Der Zeitpunkt des „Maria-Syndrom" Verbotes war vom Timing her optimal gewählt: ein Tag vor der geplanten Uraufführung und knapp eine Woche vor den Kommunalwahlen. Zufall? Unwahrscheinlich, denn die Tatsache, daß die Ordnungsverfügung zu diesem strategisch günstigen Zeitpunkt erfolgte, kann nicht darauf zurückgeführt werden, daß die Stadt erst zu diesem Zeitpunkt von dem Stück erfahren hat. Schon Monate zuvor hatte es u.a. wegen Finanzierungsfragen zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung und der Landesbehörden gegeben.
Die ZensorInnen bewiesen übrigens ein zweites Mal erstaunliches Gespür für Timing: Nach einer Sendepause von knapp zwei Jahren tauchte das Thema „Maria-Syndrom" 1996 wieder einmal passend zur Wahlkampfzeit in den Medien auf. Das „Maria-Syndrom"-Urteil des Verwaltungsgerichts Trier war noch gerade rechtzeitig ergangen, um in der Schlußphase des rheinland-pfälzischen Wahlkampfes Stimmung für die Konservativen zu machen. Dabei wurde das Urteil von der Pressestelle des Gerichts umgehend an die Medien gemeldet und mit großem Tamtam verbreitet. Ich selbst erfuhr die Entscheidung aus der Presse...
Die Zeitschrift MIZ kommentierte die damaligen Vorgänge folgendermaßen:

„Die Begleitumstände des Verfahrens legen es  [...] nahe, hier eine korrupte politische Justiz am Werke zu sehen. [...] Da die Absicht, Wahlkampfhilfe zu leisten, den Urteilsspruch allzu offensichtlich motiviert hat, dürfte er in der angekündigten Revision auch nur schwerlich Bestand haben." (11)

So stimmig diese (von mir damals geteilte) Analyse auch war, unsere Erwartung, die Revision würde Licht ins juristische Schattenspiel bringen, wurde nicht erfüllt. Unser Fehler: Wir bauten auf den sogenannten „gesunden Menschenverstand" und vernachlässigten dadurch fahrlässig eine entscheidende Größe im gesamten Zensurspektakel, nämlich die geradezu abenteuerlich anmutende Scheuklappenblindheit der zensierenden OrdnungshüterInnen.

Alle Klarheiten beseitigt: Justitia fischt im Trüben

Um es klarzustellen: Der eigentliche Skandal im Fall „Maria-Syndrom" war nicht das vom Stadtvorstand beschlossene und vom Ordnungsamt verfügte Verbot (angesichts der weltanschaulichen Beschränktheit der verantwortlichen Politiker mußte man mit einer solchen Reaktion rechnen), sondern das totale Versagen der JuristInnen, die über die (Un-) Rechtmäßigkeit dieser Zensurentscheidung zu urteilen hatten. Erschreckend geradezu die Klarheit, mit der sich die gedankliche Unklarheit der RichterInnen in den Urteilen manifestierte. Wie sehr Heinrich Heine doch den Nagel auf den Kopf getroffen hatte, als er - siehe Titel! - darauf hinwies, daß sich die zensierenden Ordnungshüter in der Regel nicht nur durch konservative Gesinnung auszeichnen, sondern auch durch bemerkenswerte intellektuelle Unschärfen (um es einmal etwas freundlicher zu formulieren...)!! (12)
Werfen wir, um dies zu untermaueren, einen Blick in das letzte, vom OVG Rheinland-Pfalz ergangene Urteil in Sachen „Maria-Syndrom" (13):

Das OVG Rheinland-Pfalz kommt in seinem Urteil vom 13.12.1996 zu dem Ergebnis, daß das „Maria-Syndrom" gegen die Bestimmungen des §166 StGB verstößt, weshalb das 1994 erfolgte Verbot der Uraufführung des Bühnenstücks rechtens sei.
Die Argumentation der Koblenzer RichterInnen vollzieht sich dabei in drei Schritten:
(1) Sie stellen fest, „daß das „Maria-Syndrom" den Inhalt des christlichen, insbesondere des katholischen Bekenntnisses, nämlich Grundlehren und Glaubensregeln angreift, indem Jungfrauengeburt, Maria, Jesus und Gott angesprochen sind, und [...] auch beschimpft werden" (14)
(2) Sie legen dar, daß „mit dem „Maria-Syndrom" [...] das Bekenntnis anderer im Sinne des § 166 Absatz 1 StGB beschimpft"  wird (Hier geht es vor allem um die Form der Darstellung.) (15)
(3) Sie zeigen auf, daß die in Punkt (2) dargelegte Beschimpfung geeignet ist, „den öffentlichen Frieden zu stören" . (16)

Untersuchen wir nun die Stichhaltigkeit dieser dreistufigen Argumentation. Um mit dem ersten Punkt zu beginnen: Stimmt der Vorwurf, im rahmen des "Maria-Syndroms" würden christliche Inhalte, christliche Glaubensfiguren direkt angesprochen und beschimpft?
Im Rahmen der Verhandlung hatte ich mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Bühnenfiguren Ann-Marie und Me-Ti (siehe die obige Zusammenfassung der Handlung) auf keinen Fall mit den biblischen Gestalten Maria und Jesus zu verwechseln sind. Die RichterInnen des OVG aber glaubten, das Stück besser verstanden zu haben als sein Autor. Deshalb versuchten sie, im Rahmen ihrer Urteilsbegründung darzulegen, daß der Einwand des Autoren „angesichts der Inhalte des Stücks [...] nicht nachvollziehbar"   sei. (17)
Ihr wichtigster Beleg für die Deutung (Ann-Marie = biblische Maria) ist dabei eine Stelle aus dem zweiten Akt des Stücks. Dort führt der (insgesamt recht unsympathisch gezeichnete) Psychoanalytiker Henry Boys aus:

„In der Geschichte gab es - wenn ich mich nicht irre - nur einen einzigen, auch nur annähernd ähnlich struktu-rierten Fall. Vor knapp zweitausend Jahren. Da stand nämlich die heilige Jungfrau Maria höchstpersönlich vor einer ähnlich prekä-ren Situation. Ihr gelang es damals ihren wohl reichlich naiven Freund Josef davon zu überzeugen, daß ihre Schwangerschaft göttlichen Ursprungs sei. Ich möchte also - wenn Sie es mir erlauben - bezüglich Ihres Leidens von einer Art „MARIA-SYNDROM" sprechen." (18)

In der Tat wird hier - völlig untypisch für das gesamte Stück! - direkt von biblischen Gestalten gesprochen. Doch: Kann diese Stelle wirklich in dem Sinne gedeutet werden, daß Ann-Marie und Maria ein und dieselbe Person sind?
Jeder Mensch mit halbwegs klarem Kopf dürfte diese Frage vehement verneinen, denn gerade in dieser Passage wird ja explizit ausgesprochen, daß Ann-Marie und Maria zwei verschiedene Personen sind, die zu völlig verschiedenen Zeitpunkten leben („Vor knapp zweitausend Jahren"). Ann-Marie und Maria sind also auf keinen Fall identisch.
Allerdings: Es stimmt, daß hier ein Vergleich zwischen Ann-Marie und biblischer Maria gezogen wird. Aber auch dies hat - wie leicht zu erkennen ist - wenig blasphemischen Charakter. (19) Vergegenwärtigen wir uns hierzu die Situation, in der es zu diesem Vergleich kommt: Der Psychoanalytiker Boys ist konfrontiert mit einer schwangeren Frau, die nach eigenem Bekunden niemals Sexualkontakt mit einem Mann hatte. Dies ist die „prekäre Situation", von der der wenig einfühlsame Boys im obigen Zitat spricht, und die er mit der Situation Mariens vergleicht. Boys benutzt dabei den christlichen Marien-Mythos als Kennzeichnung der bei Ann-Marie angeblich vorliegenden Psychopathologie - ähnlich wie Sigmund Freud auf den griechischen Ödipus-Mythos zurückgegriffen hat, um seine Theorie des Ödipuskomplexes zu verdeutlichen. Dabei bezieht sich die von Boys vorgenommene Beschreibung des „Maria-Syndroms" - wie aus dem Text leicht zu ersehen ist - nur auf Ann-Marie, nicht auf die biblische Maria. Auch hier die Parallele zu Freud: Seine Beschreibung des Ödipuskomplexes kann ja auch nicht auf die mythologische Ödipusgestalt bezogen werden, denn Ödipus war ja zum Zeitpunkt seiner eigenen „ödipalen Phase" von Vater und Mutter getrennt.

Ein anderer Einwand gegen die oben zitierte Passage: Ist die Boys´sche Rede von dem „wohl reichlich naiven Freund Josef" nicht eindeutig im Sinne einer böswilligen Beschimpfung des Christentums aufzufassen?
Auch hier muß mit einem klaren „Nein!" geantwortet werden, denn man muß ja grundsätzlich differenzieren zwischen der Äußerung einer Bühnenfigur und den Überzeugungen eines Autors bzw. den Grundaussagen seines Stücks. Will heißen: Es ist - auch wenn dies eine in der Geschichte der Zensur immer wieder angewandte Strategie ist - nicht legitim, die Äußerungen einer Bühnenfigur als direkte Äußerung des Autors zu interpretieren, insbesondere nicht, wenn es sich um eine Bühnenfigur handelt, die mit all ihren Deutungen und Kommentaren so völlig an der Wahrheit vorbeizielt, wie dies im Fall der Figur des Psychoanalytikers Boys leicht zu beobachten ist.(20)    Schließlich ist Ann-Maries Unkenntnis bezüglich der Ursachen ihrer Schwangerschaft nicht - wie Boys glaubt - auf eine Amnesie (traumatische Verdrängung) zurückzuführen, sondern auf die in der Tat höchst ungewöhnlichen Bedingungen der Befruchtung. Ja, schlimmer noch: Der offenkundig unfähige Boys löst durch seine unsensiblen Darlegungen erst das eigentliche „Maria-Syndrom" bei Ann-Marie aus, denn erst nachdem der Analytiker seine Ausführungen beendet hat,  (miß-)versteht sich Ann-Marie als Reinkarnation Mariens (ähnlich wie sich andere psychisch gestörte Menschen z.B. als Reinkarnationen Napoleons verstehen)!
Wir sehen: Erst nachdem Ann-Marie von ihrem Arzt gewissermaßen in den Wahnsinn getrieben wurde, kommt es - vereinzelt -  zu einer Parallelität von Comical-Handlung und biblischer Geschichte. Diese Parallelität ist aber - beim besten Willen!! - NICHT im Sinne einer direkten Parodie der biblischen Geschichte zu verstehen, sondern als comic-hafte Nachzeichnung der tragisch-komischen Geschichte einiger psychisch kranker Menschen, die sich in ihrem Wahn FÄLSCHLICHERWEISE als Reinkarnationen biblischer Gestalten verstehen.
Deshalb ist klar: Wenn Ann-Marie mit erregter Stimme verkündet, dazu bestimmt zu sein, „den Heiland, den Erlöser zu gebären", so ist dies - selbstverständlich! - nicht im Sinne einer wie auch immer gearteten Identität von Ann-Marie und Marie zu verstehen, sondern als Ausdruck der durch die Fehlleistung eines Therapeuten erzeugten Wahnidee einer psychisch kranken Frau...
Kurzum: Eigentlich dürften nur hochgradig unaufmerksame (oder begriffsstutzige?) RezipientInnen dem Gedanken verfallen, im „Maria-Syndrom" würden biblische Figuren direkt beschimpft. Pointiert formuliert: In jedem Sextaneraufsatz hätte es empfindliche Punktabzüge gegeben, wäre man dort zu einer ähnlich absonderlichen Textinterpretationen gelangt wie die RichterInnen des OVG in ihrer Interpretation des „Maria-Syndroms"
Und dabei hatte ich eigentlich gedacht, es gerade literarisch weniger geübten Hobbyexegeten besonders leicht gemacht zu haben. Schließlich heißt es doch ziemlich unmißverständlich im ersten Satz des Stückes:

„Das folgende Stück handelt NICHT von dem jüdischen Rebellen Jesus von Nazareth, der vor knapp 2000 Jahren von der römischen Besat-zungsmacht hingerichtet wurde, allenfalls von den Mechanismen, die diese historische Gestalt zur Gottheit ERNIEDRIGTEN, und damit das Fundament legten für eine der größten Verbrecherorgani-sationen der Menschheitsgeschichte."

Bezeichnenderweise hat das OVG nur den zweiten Teil dieses Satzes zitiert, den ersten Teil aber vorsorglich unterdrückt. Dabei hätte gerade dieser Satz in seiner Gesamtheit den RichterInnen helfen können, das Stück zu verstehen und den in der Tat vorhandenen, von mir selbstverständlich auch niemals geleugneten, religionskritischen Bezug des Stückes zu erfassen:
Im „Maria-Syndrom" geht es nämlich tatsächlich um eine scharfe Kritik der Religion. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine spezielle, sondern um eine allgemeine Form der Religionskritik. Und eben deshalb handelt das Stück auch nachweislich nicht von Jesus, Maria und Josef, es handelt nicht einmal vom Christentum im Speziellen, sondern - wie der oben zitierte Vorspruch bereits verdeutlicht - einzig und allein von den MECHANISMEN, die verantwortlich sind für die Entstehung von Religion und - damit zusammenhängend - für die barbarischsten Greueltaten der Menschheitsgeschichte (21) (incl. des Nationalsozialismus (22) ).
Mit anderen Worten: Es handelt sich hier - auch wenn man dies von einem, auf den ersten Blick nicht besonders anspruchsvoll erscheinenden Comicstrip möglicherweise nicht erwartet (gerade das ist ja der Gag!) - um eine Art Metakritik der Religion (im Allgemeinen) und nicht um eine Kritik (geschweige denn einer Beschimpfung) spezieller religiöser Glaubenssätze und -überzeugungen. Deshalb wird auch der § 166 StGB durch das Maria-Syndrom nicht tangiert, denn dieser Paragraph schützt ja nur spezielle Glaubensüberzeugungen. Das bedeutet: Die „Maria-Syndrom" erfolgte satirische Auseinandersetzung mit den allgemeinen Voraussetzungen, auf denen sich die speziellen religiösen Glaubenssätze und -überzeugungen gründen, kann durch Anwendung dieses Paragraphen nicht beanstandet werden.
 

Kommen wir nun zum zweiten Punkt der richterlichen Argumentation:
Hier behaupten die RichterInnen, daß die christlichen Inhalte im „Maria-Syndrom" nicht nur konkret angesprochen werden, sondern daß dies auch noch in einer Form geschieht, die jeglichen Ansatz zu konstruktiver Kritik vermissen läßt.
Obwohl sich dieser Punkt durch die obigen Ausführungen eigentlich von selbst erledigt, sollten einige gedankliche Entgleisungen, die den RichterInnen hier unterlaufen, nicht unerwähnt bleiben.
Höchst skurril zum Beispiel die Behauptung der RichterInnen, sie könnten den Gesamteindruck des Stücks adäquat einschätzen - und zwar incl. der „Art und Weise der Aufführung" (23)!! Heißt das, daß die Koblenzer RichterInnen enorme paranormale Fähigkeiten besitzen, die die offensichtlich gewordenen, mentalen Unschärfen wettmachen können - oder wie, um alles in der Welt, ist ihnen sonst gelungen, einen Eindruck von der „Art und Weise der Aufführung" zu bekommen,  ohne das Stück jemals - auch nur in Fragmenten! - gesehen oder gehört zu haben (es wurde ja vorsorglich vor der Uraufführung verboten!!)?
Was das Verständnis der formalen Anlage des Stücks betrifft, so muß festgestellt werden, daß die RichterInnen kaum eine der vielen künstlerischen und philosophischen Anspielungen entdeckt bzw. begriffen haben, was die Qualität ihrer ohnehin kläglichen Textinterpretation zusätzlich mindert. So war ihnen z.B. nicht bewußt, daß der Name Me-Ti (Name der tragisch-komischen Hauptperson des 3.Aktes) nicht an den jüdischen Rabbi Jesus von Nazareth, sondern an den alten chinesichen Philosophen Mo-Ti erinnert, der bereits 400 Jahre vor Christus von der Notwendigkeit universeller Menschenliebe sprach. Darüber hinaus war die Figur des Me-Ti auch eine Art augenzwinkernde Reminiszenz an die Zeit, in der ich mehr oder weniger vergeblich versucht hatte, dem Publikum die unbequemen, aber dennoch eminent wahren, dialektischen Weisheitsgedichte des späten Brecht nahezubringen, denn schon Brecht hatte jenen alten chinesischen Philosophen wieder zum Leben erweckt. (24) Aus dieser Parallele erklärt sich übrigens auch der an Brecht erinnerte Duktus der Worte, die Me-Ti am Anfang des 3. Aktes spricht:

„Mißtraut denen, die da sagen
 Daß Gott auf ihrer Seite steht
Sie sind nur so nah ihrem Gott,
Weil sie so fern dem Menschen sind.
Das jenseitsgetrübte Auge
Es übersieht allzu gerne
Das Unrecht im Diesseits!
Ihm verklärt sich
Das Leid zur Freude,
Das Verbrechen zur Heldentat,
Das Joch zum Siegessymbol..."

Es dürfte niemanden verwundern, daß diese Passage in der Urteilsbegründung nicht zitiert wurde, obwohl sie - deutlicher als jede andere Stelle - die religionskritische Ausrichtung des Stücks widerspiegelt. (Der Grund hierfür ist leicht einsichtig, hätte das Zitieren dieser Passage in der Urteilsbegründung doch das Märchen von der angeblich allgegenwärtigen Sexual- und Fäkalsprache entlarvt, das die RichterInnen mühsam konstruiert haben, um behaupten zu können, daß im „Maria-Syndrom" Darstellungen aus dem Sexual- und Fäkalbereich „möglicherweise vom Autor beabsichtigte kritische Ansätze völlig überlagern" (25).

Ziehen wir - statt weiterer Ausführungen zur Frage der künstlerischen Form - an dieser Stelle ein erstes Fazit:
Daß die RichterInnen im „Maria-Syndrom" nur eine „bloße Verächtlichmachung christlicher Glaubensvorstellungen" (26) ohne jeden Ansatz zu gerechtfertigter Kritik sehen konnten, ist weniger auf das Stück selbst als auf schwerwiegende analytische Defizite der RichterInnen zurückzuführen, die bedauerlicherweise weder den Inhalt des Stücks korrekt verstanden haben, noch die vielfältigen Qualitäten und Anspielungen auf formaler, künstlerischer Ebene.
Dies aber wirft spannende, prinzipielle Fragen auf, z.B.: Müssen KünstlerInnen die Zeche zahlen für die strukturell bedingte Borniertheit der staatlichen   OrdnungshüterInnen? Sind sie haftbar zu machen, wenn OrdnungshüterInnen den Konsensus der Dummheit zur allgemeinen Richtschnur der juristischen und künstlerischen Beurteilung erheben? Müssen wir - um dies polemisch auf die Spitze zu treiben - befürchten, daß irgendwann einmal KünstlerInnen unter Quarantäne gestellt werden, nur weil OrdnungshüterInnen unter „Polyphonie" fälschlicherweise eine ansteckende Viruserkrankung vermuten?
Spaß beiseite, das Problem ist ernst genug: Ich denke, daß es für unsere Demokratie alles andere als vorteilhaft ist, wenn BürokratInnen aus der Not ihrer Unbildung eine Tugend machen und mit unnachahmlicher deutscher Ignoranz alles zu Schund erklären, was ihren eigenen, engen, bürgerlichen Maßstäben nicht entspricht. Sollten wir dies zulassen, so steigt auch wieder die Gefahr, daß Polizeigewalt entscheidet, was artige und was ENTARTETE Kunst ist...
 

Nun zum letzten Punkt der Urteilsbegründung: Um das nachfolgende etwas spannender zu gestalten, wollen wir kontrafaktisch annehmen, die Argumente der RichterInnen bezüglich der Punkte (1) und (2) seien stimmig gewesen. Wir unterstellen also spaßeshalber, daß das „Maria-Syndrom" tatsächlich christliche Glaubensinhalte in einer besonders rohen, unkritischen und unflätigen Weise beschimpfen würde. Wäre hierdurch - und dies wird ja von den RichterInnen behauptet - der öffentliche Frieden gefährdet?
An dieser Stelle kann ich nur wiederholen, was ich bereits in meiner Stellungnahme vor Gericht dargelegt habe: Die Vorstellung, daß der öffentliche Friede durch die Aufführung eines musikalischen Comicstrips gefährdet sei, kann man mit Fug und Recht als fundamentalistische Wahnidee verstehen. Einer korrekten wissenschaftlichen Wirkungsanalyse würde eine solche Behauptung niemals standhalten
Aber leider ist die Argumentation des OVG in diesem Punkt nicht nur ähnlich unscharf wie in den vorangegangenen Punkten. Nein, hier kommt zum Tatbestand der intellektuellen Unredlichkeit auch noch ein Schuß juristische Perversität hinzu, denn die RichterInnen versteigen sich tatsächlich zu der Behauptung, daß die Tatsache, daß von christlich fundamentalistischer Seite Morddrohungen gegen MICH ausgestoßen wurden, ein Beleg dafür sei, daß MEIN Stück den öffentlichen Frieden stört!!
Der Logik dieser Argumentation folgend müßten wir auch Salman Rushdie schuldig sprechen, weil er die iranischen Machthaber dazu reizte, den Mordbefehl zu geben! Gleichermaßen wäre auch Giordano Bruno zu beschuldigen, denn hätte er seine Naturphilosophie nicht veröffentlicht, wäre er nie auf dem Scheiterhaufen der Inquisition gelandet...
Kurzum: Es handelt sich hier um eine skandalöse Verdrehung von Tatsachen! Denn wenn hier jemand zur Rechenschaft gezogen werden müßte, so bestimmt nicht die KritikerInnen, die sich allein auf die Kraft ihrer Argumente und Worte stützten, sondern einzig und allein die bigotten Schwärmer, die - geschichtlich reich dokumentiert - allzu häufig nur nach einer Maxime handeln, und die lautet: Du wirst dran glauben oder: Du wirst dran glauben!!
Es ist daher an der Zeit, endlich die richtigen Fragen zu stellen: Wer stachelt denn hier zum Haß an? Wer predigt Intoleranz und ruft nach Zensur? Wer stört den öffentlichen Frieden? Man werfe zur Beantwortung dieser Frage einfach einen Blick in die Statistik: Wieviele Tote gehen auf das Konto religionskritischer Kunst, wieviele auf das Konto der Religion? Wieviele Menschen haben je eine Veranstaltung hemmungslos blasphemischer KünstlerInnen mit dem festen Vorsatz verlassen, Andersdenkende zu töten, und wieviele den gesitteten Gottesdienst?

Selbstverständlich bedarf es keiner allzu großer argumentativer Anstrengungen, um zu belegen, daß Religionen den öffentlichen Frieden seit Menschengedenken weit mehr gestört haben, als religionskritische KunstlerInnen dies je könnten.
Trotzdem wird kein aufgeklärter, kritischer Künstler jemals auf den Gedanken kommen, Religionen verbieten zu wollen - und dies, obwohl die religiösen Urtexte z.B. des Christentums - anders als das „Maria-Syndrom"! - zum Teil nur so strotzen vor Menschenverachtung und Intoleranz. (27)
Die juristische Zurückhaltung kritischer KünstlerInnen liegt nicht nur - wie man vielleicht vermuten könnte - in der realen Hoffnungslosigkeit eines solchen Unterfangens begründet, sondern vor allem darin, daß KünstlerInnen - im Gegensatz zu fundamentalistisch Religiösen - von ihrem eigenen Anspruch her auf Offenheit, Dialog, Interaktion setzen müssen und nicht auf Offenbarung, Zensur und Verbot.
Kunst braucht zu ihrer Entfaltung den Nährboden produktiver Auseinandersetzung, sie schöpft ihre Kraft aus dem bunten Aufeinanderprallen von Lebensentwürfen, aus dem ständigen Widerstreit von alt und neu. Kunst bedeutet Wechsel, Veränderung, Erneuerung. Kunst, die nicht über sich und ihre Zeit hinausweist, verfehlt ihren genuinen Auftrag
Deshalb ist Kunst stets auch Provokation. Sie muß anstößig sein, denn sie beansprucht, Anstöße zu geben. Kunst versucht stets, den zeitbedingten Konsensus der Dummheit aufzubrechen. Dies ist der Grund, warum KünstlerInnen aller Zeiten immer wieder mit Zensur zu kämpfen haben.

Auf dem Weg in die geschlossene Gesellschaft?

Nun, da ich diese Zeilen schreibe, besteht das Verbot des „Maria-Syndroms" seit mehr als drei Jahren. Alle Versuche, das Verbot zu umgehen, sind bislang gescheitert. (28) Es liegt nun in der Hand der RichterInnen des Bundesverwaltungs- bzw. des Bundesverfassungsgerichts, endlich dafür zu sorgen, daß es in absehbarer Zeit zu einer Uraufführung des „Maria-Syndroms" kommen kann.
Wie gesagt: Juristische Gründe für ein Aufrechterhalten des Aufführungsverbots gibt es nicht. Im Gegenteil! Das Verbot des „Maria-Syndroms" war von Anfang an Verfassungsbruch, denn auf dem Boden unserer Verfassung kann nicht geduldet werden, daß zentrale Grundrechte (wie die Kunstfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung und -bildung) eingeschränkt werden, obwohl durch ihre Ausübung gleichrangige Rechtsgüter nicht bedroht sind. (Wohlgemerkt: Durch die Aufführung des Stücks wäre niemand daran gehindert worden, seine Religion auszuüben. Eine Beeinträchtigung hat lediglich in umgekehrter Richtung stattgefunden, schließlich wurden wir daran gehindert, Kunst zu produzieren.)
So offensichtlich die juristischen Tatbestände auch sind: Bisher folgten die RichterInnen nicht dem klaren, freiheitlich geprägten Geist unserer Verfassung, sondern der engen Stirn christlicher FundamentalistInnen. Will heißen: Sie begingen Verrat an der produktiven Streitkultur der Aufklärung und machten sich zu Handlangern von Leuten, die am liebsten mit „heiligem Zwang" einen antiaufklärerischen Gottesstaat errichten würden, in dem selbst Kants „Kritik der reinen Vernunft" der Zensur zum Opfer fiele. (29)
In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob das leichtfertig-zensurfreundliche Agieren der „Maria-Syndrom"-RichterInnen nicht als adäquater Ausdruck derzeitiger sozioökonomischer Rückwärtsbewegungen verstanden werden muß, d.h. als Symptom einer generellen Krisenerscheinung unserer Gesellschaft. Steht uns - um dies weiterzuführen - vielleicht der Weg in eine „geschlossene" Gesellschaft bevor? Wird Zensur wieder zum probaten Mittel politischer Herrschaft?
Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit des Establishments, produktiv auf die tiefe kulturelle Zerissenheit und die überhand nehmenden sozialen Probleme der Gesellschaft zu reagieren, ist dies zumindest nicht völlig auszuschließen. Zwar hat es eine Zeit lang so ausgesehen, als sei der Wille zur Zensur in Deutschland überwunden, doch seit einigen Jahren sind auch hierzulande restaurative Tendenzen deutlich spürbar. Wie in Amerika so gibt es auch in unseren Breitengraden einen zunehmend gefährlicher werdenden Machtzuwachs reaktionärer Kräfte, die nichts sehnlicher wünschen, als der mühsam errungenen Kultur der Offenheit ein Ende zu bereiten.
Erschreckend in diesem Zusammenhang die Parallelen zur soziokulturellen Situation Ende der zwanziger Jahre: Wieder einmal ist zu befürchten, daß sich die Bedingungen für freie, offene Kultur unter dem Druck problematischer werdender Wirtschaftsverhältnisse drastisch verschlechtern werden,  daß Zensur gedeihen und staatlich verordnete Dummheit boomen wird.
Ein Narr, wer dies nicht erkennt und nicht beizeiten dagegen aufbegehrt, denn wie heißt es so schön - oder besser gesagt: so schrecklich treffend?
Wer aus den Schrecken der Vergangenheit nichts lernt, der ist dazu verdammt, sie wieder zu erleben...
 

Anmerkungen:

(1) vgl. Heinrich Heine: Das Buch Le Grand, Kapitel XII
(2) Eines der Hauptthemen meiner Dissertation „Erkenntnis aus Engagement. Grundlegungen zu einer Theorie der Neomoderne", die sich u.a. mit dem Wechselspiel von Prämoderne, Moderne und Postmoderne beschäftigt.
(3) Kleist, Heinrich von: Erzählungen und Schriften. München 1986, S.33
(4) Freilich: An dieser Stelle machte ich den schwerwiegenden Fehler, die strukturell bedingte Dummheit der zensierenden OrdnungshüterInnen massivst zu unterschätzen.
(5) Möglicherweise hat es ja dem Klerus nicht gefallen, daß ich die von Bischof Spital in der Pfingstmesse angekündigte Heilig Rock-Ausstellung mit meiner Vorankündigung einer „Unterwäschekollektion der Menschheitsgeschichte" weit in den Schatten stellte?!
(6) zitiert nach Hertel, Peter: Geheimnisse des Opus Dei. Freiburg i.Br. 1995 , S. 146
(7)  ebenda
(8)  a.a.O., S.139f.
(9)  a.a.O., S. 141f.
(10)  Steigleder , Klaus: Das Opus Dei. Eine Innenansicht. München 1995, S. 258f.
(11)   MIZ/Materialien und Informationen zur Zeit 2/96, S..32
(12)  Um nicht mißverstanden zu werden: Es geht mir im folgenden nicht um eine persönliche Kritik an den individuellen Fähigkeiten der Koblenzer RichterInnen, sondern um das perfide System staatlich normierter, STRUKTURELLER DUMMHEIT, ein System, das nicht nur RichterInnen immer wieder zwingt, in heiklen Angelegenheiten ihre zweifellos vorhandenen, intellektuellen Fähigkeiten  gekonnt  vor sich und der Welt zu verbergen...
(13)  Immerhin: Die Koblenzer RichterInnen haben sich wenigstens noch bemüht, eine halbwegs nachvollziehbare Argumentation zu entwickeln - anders als ihre KollegInnen vom Verwaltungsgericht Trier, die in ihrer Urteilsbegründung (sofern man dies überhaupt „Begründung" nennen kann ) völlig hoffnungslos im Dunkeln fischten.
(14)  OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.1996, S. 8
(15)  a.a.O., S. 9
(16)  a.a.O., S. 12
(17)  a.a.O., S. 8
(18)  ebenda
(19)  Zum Stichwort „Blasphemie": Für einen Agnostiker wie mich ist „Gotteslästerung" - im Gegensatz zu religiös fixierten KritikerInnen - nur wenig reizvoll. Dies machte ich auch vor Gericht deutlich, als mich die RichterInnen fragten, ob die Erscheinung Gottes als „geheimnisvoll illuminierte Toilettenbrille" nicht als scharfe Form von Blasphemie zu bewerten sei. Ich erwiderte, daß die „sanitäre Gotteserfahrung" Me-Tis allein auf den problematischen Geisteszustand der Hauptfigur zurückzuführen sei, daß ich persönlich aber nicht zur illustren Schar derer gehören würde, die da behaupten, daß Gott es vorzieht, in Gestalt einer Toilettenbrille zu erscheinen. (Gelächter im Gerichtssaal) Ich fügte hinzu: „Als Agnostiker mache ich gar keine Aussagen über Gott (nicht einmal blasphemische), denn im Gegensatz zu Theisten und (naiven) Atheisten maße ich mir kein Urteil darüber an, ob Gott existiert oder nicht.   Der Begriff „Gott" hat für mich auf Erden nur deshalb eine Bedeutung, weil Menschen ihn benutzen, um sich gegenseitig umzubringen, oder etwas harmloser: um künstlerische Darbietungen zu verbieten."
(20) Um es klar zu machen: Im Gegensatz zur Bühnenfigur Boys gehe ich natürlich nicht davon aus, daß der historischen Maria ein solch absonderlicher Gedanke wie „jungfräuliche Empfängnis" in den Sinn gekommen ist. Die Jungfrauengeburt ist nachweislich Ausdruck einer nachträglichen Mystifizierung der historischen Geschichte. Ohnehin kann der gesamte christliche Jesus-Mythos mit den historischen Fakten kaum in Einklang gebracht werden (vgl. hierzu insbesondere die Werke der jüdischen Jesus-Forscher Pinchas Lapide und Hyam Maccoby).
(21)  Den prinzipiellen Zusammenhang von Religion und Inhumanität habe ich in diversen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema Religion ausführlich dargelegt.   Historische Belege für die Inhumanität des Christentums im Speziellen finden sich zu Genüge im Werk von Karlheinz Deschner.
(22)  vgl. hierzu u.a. Ley/Schoeps (Hrsg.): Der Nationalsozialismus als politische Religion. Bodenheim 1997.
(23)  OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.1996, S. 9
(24)  siehe Brecht, Bertolt: Me-Ti. Buch der Wendungen.
(25)  OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.1996, S. S.9
(26)  ebenda
(27)  Erinnert sei hier nur an jene fürchterliche Passage im Matthäusevangelium (Mt13,41-43), in der Jesus eine Art „himmlisches Auschwitz  für Ungläubige" ankündigt: „Der Menschensohn wird seine Engel aussenden, und sie werden aus seinem Reich alle zusammenholen, die andere verführt und Gottes Gesetz übertreten haben, und werden sie in den Ofen werfen, in dem das Feuer brennt. Dort werden sie heulen und mit den Zähnen knirschen." Übrigens: Nicht einmal zehn Verse später findet sich noch einmal die gleiche, pyromanische Vorstellung von einer sauberen Endlösung der Ungläubigenfrage.  In Mt 13,49-50 werden die Engel abermals mit der Selektion an der himmlischen Rampe beauftragt, wo sie „die Bösen von den Gerechten trennen und in den Ofen werfen, in dem das Feuer brennt", so daß sie „heulen und mit den Zähnen knirschen."
(28) Anfangs hatten wir gedacht, das mit der „Verletzung religiöser Gefühle" begründete Verbot mittels Clubveranstaltungen umgehen zu können. In diesem Fall hätte das Publikum statt gewöhnlicher Eintrittskarten Mitgliedsausweise im „Club der Gefühllosen" erworben. Mitglied in diesem Club hätte nur werden können, wer sich zumindest für die Dauer einer „Maria-Syndrom"-Aufführung von verletzbaren religiösen Gefühle befreien kann. (Für religiös bemäntelte Clubmitglieder wollten wir eigens eine „Garderobe für religiöse Restgefühle" einrichten.) Als wir dann bei den für die Zensur verantwortlichen Stellen anfragten, ob eine solche clubinterne, d.h. ansatzweise nichtöffentliche Aufführung des Stücks möglich wäre, erhielten wir jedoch eine abschlägige Antwort, so daß wir auch diese Idee aufgeben mußten.
(29) Dies ist keine polemische Überspitzung: Kants Werk stand bis zuletzt auf dem Index Romanum, der für katholische Christen verbindlichen Liste der verbotenen Bücher, die erst in Folge des II. Vatikanischen Konzils 1966 offiziell aufgegeben wurde, was wiederum von Opus Dei & Co. scharf  kritisiert wird.


 August 1999  Der Humanist
erstellt von Heike Jackler