Offener Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder

von Reiner Moysich

(abgeschickt am 28.11.00 und in den folgenden Tagen auch an viele Politiker aller demokratischen Parteien.)

 

Fremdenfeindliche Bevorzugungen der christlichen Kirchen



Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Gerhard Schröder!

Ich begrüße sehr die nationalen Demonstrationen gegen Fremdenfeindlichkeit. Hierbei vermisse ich jedoch bisher schmerzlich Aktionen gegen Fremdenfeindlichkeit im Weltanschauungsbereich. Andererseits freue ich mich aber sehr, dass Sie gerade zu diesem Thema im September die Auszeichnung "World Statesman" erhalten haben, zu der ich Ihnen noch nachträglich recht herzlich gratuliere.

Mit großem Interesse habe ich Ihre im Internet veröffentlichte Rede bei der Entgegennahme dieses Preises gelesen. Zusammen mit vielen Millionen Menschen in und außerhalb von Deutschland hoffe ich, dass Sie als "Welt-Staatsmann" den damit verbundenen hohen Erwartungen gerecht werden, national und international speziell im Weltanschauungsbereich für wesentlich mehr Gerechtigkeit zu sorgen.

Sie machen allen bisher weltanschaulich Benachteiligten große Hoffnungen, wenn Sie ausführen:

"Für mich ist es ein zentrales Anliegen, dass auch Deutschland ein offenes und attraktives Land für Menschen der unterschiedlichsten Völker und Religionen aus allen Teilen der Welt ist und bleibt." ... "Denn die Ko-Existenz verschiedener Kulturen, ethnischer Gruppen und Religionen bereichert uns alle."

Damit jenes "attraktive Land" und jene "Ko-Existenz" verwirklicht werden kann, sollten Sie Wort halten und Ihr "zentrales Anliegen" zur "Chefsache" machen. Zunächst müsste nach meiner - und ich hoffe sehr, auch nach Ihrer - Überzeugung die für jene Ziele notwendige Voraussetzung der Religionsfreiheit erfüllt werden. Diese beinhaltet, dass die Freiheit im Weltanschauungsbereich da aufzuhören hat, wo die Freiheit des anderen anfängt (gemäß unserem Grundgesetz und den Menschenrechten). Dies schließt jede kleinste Bevorzugung oder Benachteiligung irgendeiner Weltanschauung aus. Obwohl dieses nationale und internationale Verbot allerorts bekannt ist, ist jedoch ebenso bekannt, dass es in Deutschland trotzdem sehr viele - und zusätzlich obendrein massive - "Privilegien" (also eben doch jene strikt verbotenen Bevorzugungen) der christlichen Kirchen gibt.

Soziologen betonen, dass es eine jederzeit mögliche eskalierende Gefahr für die Stabilität der Demokratie darstellt, wenn eine für jeden erkennbare Ungerechtigkeit herrscht. Ein demokratischer Staat kann aber nur funktionieren und überleben, wenn im Bewusstsein seiner Bürgerinnen und Bürger die Überzeugung verankert ist, dass es in diesem Staat gerecht zugeht!

Es kommt mir sehr scheinheilig vor, wenn der Staat nun so tut, als bekämpfe er grundsätzlich Fremdenfeindlichkeit.
Indem der Staat die Kirchen vielfältig massiv bevorzugt, benachteiligt er zwangsläufig die Anhänger aller anderen (ca. 4000) "fremden" Weltanschauungen und fördert somit die Fremdenfeindlichkeit!

Diese verbotenen Bevorzugungen enthält sogar "unsere"(?) Verfassung! Das fängt schon gleich im Vorwort des Grundgesetzes an, wo ein "Gott" angerufenen wird. Nicht nur die Mitglieder "ungöttlicher" Religionen (wie z.B. Buddhismus) werden damit ausgegrenzt, sondern auch die der sehr vielen nichtreligiösen Weltanschauungen!

Im Grundgesetz folgt bald darauf schon die nächste Diskriminierung, indem an staatlichen(!) Schulen paradoxerweise "Religionsunterricht" zur Pflicht gemacht wird! Diese Ungerechtigkeit kann aber nicht damit beseitigt werden, indem auch Muslime, Juden, Buddhisten usw. ihren eigenen Unterricht bekämen. Erstens wären dann weiterhin die Mitglieder der vielen nichtreligiösen Weltanschauungen benachteiligt. Zweitens würde dies den Klassenverband noch viel mehr als schon jetzt aufspalten bis hin zur Atomisierung (kein anderes Fach spaltet den Klassenverband allein aus ideologischen Gründen!). Drittens kann und darf es nicht Aufgabe unseres laut Bundesverfassungsgericht (BVG) "weltanschauungsneutralen" Staates sein, eine Plattform zu bieten für den Bekenntnisunterricht irgendeiner Weltanschauung.

Einen (einzigen!) Ausweg aus der bedrohlichen Misere der unterschiedlichsten Weltanschauungen sehe ich in folgenden Überlegungen und Vorschlägen, welche allseits akzeptiert werden könnten und sollten, wenn man auf dieser Erde in Frieden miteinander leben will.

Absolut formulierte religiöse Aussagen sind - religionswissenschaftlich betrachtet - nur bloße Behauptungen, da sie weder bewiesen noch widerlegt werden können. Dies hat logische und mitmenschliche Konsequenzen: "Religiöse Wahrheiten" beruhen nur auf subjektiver(!) Überzeugung, dürfen also nicht mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit verbunden werden. Diese grundlegende Tatsache müsste in den öffentlichen Schulen aller Länder vorrangig verbreitet und spezieller - spaltender(!) - Religionsunterricht überall verboten werden. Es sollte als eine Selbstverständlichkeit gelten, dass es absurd und inhuman ist, von anderen zu erwarten, dass sie den eigenen Glauben übernehmen oder sogar groteskerweise von der jeweiligen Regierung zu verlangen, bevorzugt zu werden. Dann wäre gegenseitige Toleranz als Voraussetzung für den Weltfrieden viel eher möglich!

Bitte setzen Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sich als "Welt-Staatsmann" auch bei Ihren internationalen Kontakten massiv für diese Voraussetzung eines Weltfriedens ein!

Um dem Auftrag der Schule gerecht zu werden, das Miteinander - auch unterschiedlicher Anschauungen - zu fördern, bleibt also nur eine Möglichkeit, dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen: indem keiner Religionsgemeinschaft erlaubt wird, einen Bekenntnisunterricht an staatlichen Schulen durchzuführen. Staatliche Schulen sind nur dann pflichtgemäß weltanschauungsneutral und sozialintegrierend, wenn sie einen alle Weltanschauungen verbindenden Unterricht anbieten.

In Brandenburg gibt es schon einen recht guten so genannten "LER"-Unterricht (Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde). Ich schlage vor, den Begriff "Religionskunde" durch "Weltanschauungskunde" zu ersetzen, weil sonst (mal wieder) die nichtreligiösen Weltanschauungen benachteiligt sind. Und dieser "LEW"-Unterricht sollte in allen öffentlichen Schulen Deutschlands zur Pflicht gemacht werden (werbewirksamer wäre dann wohl "WEL", da hiermit an "well" = gut gedacht werden könnte). In diesem Unterricht sollten die SchülerInnen z.B. auch objektive(!) Informationen über die verschiedenen religiösen wie nichtreligiösen Weltanschauungen erhalten, über deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dann könnten sie sich bei den sie näher interessierenden Richtungen selbst (und zwar nun besser vorbereitet) intensiv vertraut machen. Nur so könnte allen gleichermaßen Recht geschehen und zusätzlich enorm friedenstiftend vorgegangen werden.

Bekenntnisunterricht außerhalb staatlicher Schulen (egal welcher Weltanschauung) muss natürlich jeweils in eigener Regie durchgeführt werden. Der Staat könnte dann - aber auch nur dann - solch einen außerschulischen Unterricht finanziell fördern, wenn die Unterrichtsinhalte verfassungs- und menschenrechtskonform sind - was z.B. Richtungen mit Absolutheitsanspruch (z.B. katholische Kirche) sicher nicht sind. Außerdem müssten sich die Veranstalter nach innen und außen demokratisch und menschenrechtskonform verhalten.

Nebenbei: Es gibt im Schulbereich eine weitere massive Bevorzugung, die der christlichen Lehrkräfte. Während jenen schon immer zugebilligt wurde, als Symbol für ihren Glauben ein deutlich sichtbares Kreuz zu tragen, wird dies von christlich dominierten Kultusministerien aber Andersgläubigen gleichermaßen verboten ("Kopftuchverbot"; sicherlich ist auch dies - ebenso wie alle anderen Bevorzugungen, siehe "Kruzifixurteil" - verfassungswidrig). Hier stimme ich dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Teufel sehr zu, wenn er betont, dass es nicht darauf ankommt, was jemand auf, sondern in dem Kopf hat.

Diese zwei Beispiele von krassen Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen schüren deutlich Fremdenfeindlichkeit ausgerechnet in der Schule, die doch eigentlich dafür da ist, das Miteinander in unserer multikulturellen (faktisch schon seit langem nicht mehr christlichen) Gesellschaft zu fördern!

Aber auch das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Recht, dass der Staat für die Kirchen deren Mitgliedsbeiträge einzieht ("Kirchensteuer") stellt eine Fremdenfeindlichkeit dar, die sehr deutlich den schweren Nachteil all dieser Bevorzugungen vor Augen führt, da sie zwangsweise mit großen Benachteiligungen anderer verbunden ist. Diese Bevorzugung benachteiligt nicht nur, indem alle anderen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen sich selbst mühsam um das Einziehen der Mitgliedsbeiträge kümmern müssen. Viel schlimmer ist, dass jene nichtchristlichen Mitmenschen ausgerechnet (und zwar nur) bei Arbeitslosigkeit Kirchensteuer zahlen müssen! Diese Regelung hat das BVG 1994 für rechtens erklärt, da nach dem Arbeitsförderungsgesetz alle Arbeitslosen sämtliche Abgaben zahlen müssen, welche von einer "deutlichen Mehrheit" der Arbeitnehmer abgeführt werden. Und da - vorerst jedenfalls - leider noch die meisten Arbeitnehmer Kirchensteuer zahlen, müssen auch alle Arbeitslose Kirchensteuer entrichten - egal, ob sie Kirchenmitglieder sind oder nicht! Gerechtigkeitshalber muss noch ergänzt werden, dass diese Art der Kirchensteuer nicht die Kirchen, sondern der Staat erhält. [Wortlaut des Urteils siehe hier]

Da dieses Urteil schon oft von Kirchenvertretern und Juristen falsch wiedergegeben wurde, möchte ich folgendes betonen: Wer das Urteil sorgfältig liest, findet leicht heraus, dass überhaupt nicht die Verfassungsrichtigkeit der Kirchensteuer geprüft wurde, sondern einzig und allein des Arbeitsförderungsgesetzes! Das BVG hat mir bestätigt, dass es bisher noch nicht darüber entschieden hat, ob die Kirchensteuer verfassungswidrig ist oder nicht! (siehe Bericht über meinen laufenden Prozess gegen die Kirchensteuer.)

Man könnte argwöhnen, dass der Staat von diesem seltsamen wie höchst ungerechten "Profit" her gar nicht die Kirchensteuer abschaffen möchte. Aber finanziell gesehen hätte der Staat sehr viele Milliarden(!) mehr übrig (speziell für den sozialen Bereich), wenn er sämtliche dieser ungerechten Bevorzugungen der Kirchen abschaffen würde! Hierzu gehören u.a. über die so genannten "Staatsleistungen" die staatliche Bezahlung - unter finanzieller Mitbeteiligung der Konfessionsfreien! - z.B.

Dass die Kirchensteuer sogar asozial ist, beweist folgendes: während jeder reiche Arbeitnehmer noch reicher wird, wenn er aus der Kirche austritt, muss jeder konfessionsfreie Arbeitslose von seinem wenigen Arbeitslosengeld bzw. der noch geringeren Arbeitslosenhilfe auch noch Kirchensteuer zahlen! Die über 1 Million von konfessionsfreien Arbeitslosen hätten sofort jeden Monat mehr Geld zur Verfügung, wenn die Kirchensteuer weg fiele und die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge selbst einzögen - so wie es weltweit bei jeder anderen Vereinigung selbstverständlich ist!

Wegen der unübersehbaren Ungerechtigkeit der Kirchensteuer sind auch etliche Vertreter der Kirchen und der Parteien für die Abschaffung der Kirchensteuer (siehe in meinem Bericht über den Kirchensteuerprozess). Ein Beispiel:

Nach den Worten des früheren Bundesfinanzministers Hans Apel (SPD) hat das jetzige Kirchensteuersystem zu einer "menschenfernen Bürokratie" in der Kirche geführt. Dass die "Kirche runter von ihrem Ross hin zu den Bürgern" komme, werde nur durch eine Reform der Finanzen möglich. Der in Rostock lehrende Wirtschaftsprofessor sprach sich dafür aus, dass die Pastoren wie in den USA direkt von den Gemeinden finanziert werden. Die jetzige zentrale Finanzierung habe zu "Selbstgerechtigkeit und Selbstherrlichkeit, insbesondere aber zur Politisierung der kirchlichen Gremien" geführt, da man "vom Unmut austretender Kirchensteuerzahler nicht unmittelbar getroffen und damit abgestraft wird". So wirke der Kirchensteuereinzug "wie ein schleichendes Gift". Um Änderungen zu erreichen, müssten die Kritiker eine "härtere Gangart" einlegen: "Mit freundlichem Zureden kann man das Machtkartell Kirche nicht aufbrechen."

Der Staat kann die Kirchensteuer und sämtliche weitere fremdenfeindliche Bevorzugungen der Kirchen von sich aus abschaffen, aufgrund des klaren Verstoßes gegen mehrere andere Grundgesetzartikel (in dem Bericht über den Kirchensteuerprozess ausführlich dargestellt anhand eines Artikels von Markus Kleine: Verfassungsartikel sind dann verfassungswidrig, wenn sie in einem "unauflösbaren Widerspruch" zu anderen, wesentlicheren Grundrechten stehen, aber auch zu den Menschenrechten, die - in deutlichem Gegensatz zum Grundgesetz - nicht durch eine Hintertür irgendwelche Bevorzugungen im Weltanschauungsbereich zulassen!).

Aber selbst die Kirchen können und sollten von sich aus sämtliche dieser ungerechten Bevorzugungen umgehend abschaffen. Sonst wären sie weiterhin völlig unglaubwürdig, da sie dann weiterhin massiv ihrer eigenen "Hauptregel" der Nächstenliebe widersprächen: "Was du nicht willst, was man dir antut (hier: benachteiligt zu werden), das füg' auch keinem anderen zu!"
Sie bräuchten mal nur ihre Grundgesetz-Bevorzugungen aus der Sicht einer anderen - gleichberechtigten(!) - Religion umzuformulieren. Dann stünde dort z.B. "Buddha" statt "Gott" und "Buddhistische Religionssteuer" statt "Kirchensteuer". Sicher würden dann sehr viele Christen sich noch viel stärker gegen solch eine Bevorzugung einer anderen Weltanschauung zur Wehr setzen, als ich es jetzt tue; zumal, wenn sie noch zusätzlich bei Arbeitslosigkeit solch eine abstruse Steuer abführen müssten!! (Dieses ganze Gedankenspiel würden natürlich Buddhisten nicht verwirklicht haben wollen, da ihre Religion solche Ungerechtigkeiten nicht zuließe.)

Der Inhalt dieser "Hauptregel" stammt übrigens von Konfuzius, wurde 500 Jahre später von Jesus in Form der "Nächstenliebe" bekräftigt und hat sich mittlerweile als "Goldene Regel" in allen kultivierten Staaten etabliert. Wiederholt hat die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts - Frau Professor Jutta Limbach - darauf hingewiesen, dass die Goldene Regel die Grundlage der Menschenrechte ist, ohne die kein gedeihliches Miteinander auf dieser Erde möglich ist. Auf dieser "Grundlage" fußen zwar vollständig die Menschenrechte, bisher aber nur zum Teil das deutsche Grundgesetz. Mehrfach wird dort die "Goldene Regel" sogar eher mit Füßen getreten, indem die christliche Religion massiv bevorzugt wird! Wenn Deutschland zu den "kultivierten Staaten" zählen will, müssen endlich die fremdenfeindlichen Bevorzugungen der Kirchen schnellstens aus dem Grundgesetz und sämtlichen anderen Gesetzen und Verordnungen entfernt werden! Jede dieser Diskriminierungen grenzt Andersdenkende schroff ab, zieht tiefe Gräben, hohe Mauern und schafft ein Lagerdenken. Ein friedliches Miteinander wird unmöglich gemacht!

Beenden Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, die staatliche Willkür im Weltanschauungsbereich! Der deutsche Staat sollte endlich ein gerechter, kirchenunabhängiger Staat werden - und nicht mehr ein Handlanger der Kirchen sein!

Der Staat und die Kirchen sollten ein deutliches Zeichen für Fremdenfreundlichkeit setzen, indem sie nicht nur umgehend alle Bevorzugungen im Weltanschauungsbereich abschaffen, sondern wenigstens versuchen, das große Unrecht an allen Nicht-Christen wieder auszugleichen (z.B. durch Rückzahlungen aller zwangsweise eingezogener Kirchensteuergelder von konfessionsfreien Arbeitslosen - so wie es z.Zt. ja auch bei früheren jüdischen Zwangsarbeitern geschieht!).

Ich bitte Sie daher, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, als ein "zentrales Anliegen" die notwendigen Grundgesetzänderungen mit aller Macht anzustreben. Ich glaube, mit den von mir angebotenen Argumenten können Sie nicht nur Nicht-Christen, sondern auch sehr viele Christen für mehr Mitmenschlichkeit im Weltanschauungsbereich gewinnen. Daher dürfte es wohl nicht sehr schwer sein, die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu bekommen, trotz sicher etlicher unverbesserlicher egoistischen Christen, die weiterhin auf Bevorzugungen bestehen werden (evtl. käme auch ein Antrag in Karlsruhe oder Straßburg auf Verbot jener fremdenfeindlichen Bevorzugungen im Grundgesetz in Frage?).

Schließlich: Im Focus (Nr. 38/2000) wurde berichtet, dass die "Zeugen Jehovas" beim Bundesverfassungsgericht kirchenähnliche Privilegien erreichen wollen. Die (inzwischen stattgefundene) "mündliche Verhandlung soll eine öffentliche Debatte auslösen, wie weit der Staat religiöse Gruppen überhaupt beurteilen darf. Am Ende könnte - nach amerikanischem Vorbild - eine schärfere Trennung zwischen Staat und Religion stehen, hoffen Verfassungsrichter."

Meine Broschüre mit dem Schreiben an Sie gehört zu meinem Beitrag für diese gewünschte "öffentliche Debatte". Möge sie dazu beitragen, dass recht bald eine wirklich strikte "Trennung zwischen Staat und Religion" erreicht wird und somit sämtliche schädigenden Bevorzugungen der Kirchen wegfallen - zum sehr großen Nutzen aller Menschen, egal welcher Weltanschauung!

Seien auch Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, nicht tolerant gegenüber Intoleranz! Sorgen Sie als Bundeskanzler dafür, dass Deutschland wirklich - wie vom BVG gefordert - allen seiner Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen eine "Heimstatt" wird.

Ich bitte um Nachricht, was Sie von meiner Aktion halten, wieweit Sie ihr zustimmen, welche Schwierigkeiten Sie sehen bzw. welche Argumente evtl. gegen mein Anliegen sprechen.

Mit recht freundlichen Grüßen
Reiner Moysich


Januar 2001, Der Humanist
erstellt von
Heike Jackler