Geld: Verbrauchertips

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Wenn Sie keiner Kirche angehören oder wenn Sie voller Überzeugung dort Mitglied sind, dann ist dieses Informationsblatt für Sie ohne Bedeutung.Aber die meisten von uns wurden als Säuglinge ohne eigenes Zutun zum Kirchenmitglied gemacht - und damit auch zum Kirchensteuerzahler.

Haben Sie schon einmal nachgedacht, wie lange Sie als Arbeitnehmer nur für die Kirche arbeiten? Etwa eine Stunde pro Woche, einen halben Tag im Monat, sechs Arbeitstage im Jahr und ein volles Jahr Ihres Arbeitsleben !

Ein Arbeitnehmer, der einer Kirche angehört, zahlt derzeit etwa 1000 DM pro Jahr. Im Lauf des Arbeitslebens sind das in der Regel zwischen 30.000 und 60.000 DM Kirchensteuern. Einschließlich Zinsen macht das nach 40 Jahren - also bis zum Rentenalter - eine Summe von 150.000 bis 300.000 DM aus (je nach Zinshöhe, heutiger Geldwert).

Wer sich die Kirchensteuer spart, kann sich also im Alter allein aus den Zinsen dieses Vermögen eine komplette Rente leisten. Eine solche Zusatzrente wird immer wichtiger: Heute kommen auf einen Ruheständler 3,5 Arbeitnehmer, im Jahr 2030 nur noch einer. Daß damit Ihre Rente nicht mehr allein finanzierbar ist, liegt auf der Hand.

Was tun ? Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, gehen Sie einfach mit Ihrem Ausweis aufs Standesamt Ihres Wohnorts. In München tun das jedes Jahr mehr als 10.000 Einwohner. Inzwischen gehört jeder 3. Münchner keiner Kirche mehr an.

Beim Austritt brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben. Rund zwei Drittel der Kirchensteuer werden für die Bezahlung der Pfarrer (Monatseinkommen im Schnitt 8.000 DM!) und des sonstigen Kirchenpersonals ausgegeben, weniger als ein Zehntel für öffentliche soziale Leistungen. Wenn Sie also 10 % der Eingesparten Kirchensteuer für einen sozialen Zweck eigener Wahl spenden, kann Ihnen niemand unsoziales Verhalten unterstellen, und Sie bestimmen selbst, welche Anliegen Sie unterstützen.

Und denken Sie daran, wie die Kirchen als Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten umspringen. Mit fristloser Entlassung muß rechnen, wer geschieden ist und wieder heiratet, wer in "wilder Ehe" lebt, wer seine Kinder nicht taufen läßt oder wer es wagt, seine Glaubensfreiheit in Anspruch zu nehmen und keiner Kirche anzugehören - auch wenn der  kirchliche Betrieb ganz vom Staat finanziert wird. Die Kirchen geben sich nur dann sozial, wenn es nicht um ihren eigenen Geldbeutel geht.Warum sagt der DGB dazu (fast) nichts?

Quelle: Bund für Geistesfreiheit Augsburg, 4/99 Copyright © 1999 BfG Augsburg


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