Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 

Auszüge aus dem Grundsatzprogramm der SPD:

Selbsthilfe kann große Solidargemeinschaften oder professionelle Dienste nicht entbehrlich machen. Sie kann sie aber entlasten und ergänzen und neuen Bedürfnissen flexibler gerecht werden. Aus dem Willen zur Selbsthilfe sind auch Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt oder die diakonische und karitative Arbeit der Kirchen entstanden, die wir schätzen und fördern.

Öffentliche Fördermittel dürfen nur mit zielorientierten Auflagen und entsprechender wirksamer Erfolgskontrolle vergeben werden.

Die Sozialdemokratische Partei erkennt die besondere Bedeutung und rechtliche Stellung an, die das Grundgesetz den Kirchen und Religionsgemeinschaften einräumt. In Verkündigung, Seelsorge und Diakonie sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften eigenständig und keiner staatlichen Einflußnahme unterworfen.

Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden. Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet sein.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Winkelmann, Gisela Gisela.Winkelmann@spd.de
An: 'jackler'
jackler@tabu.ping.de
Datum: Mittwoch, 29. März 2000 16:36
Betreff: Jackler000319 / Krankenhausfinanzierung

Sehr geehrte Frau Jackler,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 19. März.

Als Patientin in einem kirchlichen Krankenhaus sind Sie kein "Schmarotzer". Die kirchlichen Krankenhäuser gehören, wie die in kommunaler oder anderer Trägerschaft, zu der Kategorie der "Plankrankenhäuser". Investitionen dieser Krankenhäuser werden aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Liege- und Behandlungskosten werden von den Krankenkassen finanziert wie bei anderen Krankenhäuser für GKV-Versicherte auch.

Über den Normalbedarf hinaus setzen Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft gelegentlich zusätzliches Personal zur Patientenbetreuung ein. Dieses zusätzliche Personal wird dann von den Trägern finanziert.

Ich habe Ihr Schreiben auch an das Gesundheitsministerium weitergeleitet. Von dort werden Sie ebenfalls eine Antwort bekommen, wahrscheinlich etwas ausführlicher.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Winkelmann, Referat Bürgerservice beim SPD-Parteivorstand
Tel. 030 / 25991-500

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Aus der finanziellen Gleichstellung der Krankenhäuser sollte auch die rechtliche Gleichstellung der Arbeitnehmer folgen, wie die SPD in ihrem Grundsatzprogramm zurecht fordert. "Wer sich zu keiner Religion bekennt, darf nicht benachteiligt werden". Dies sollte auch für Arbeitnehmer in sozialen Einrichtungen der Kirchen gelten, die hauptsächlich vom Staat und von den Nutzern finanziert werden. Hier sollten die Religionsgemeinschaften nicht außerhalb des Grundgesetzes stehen dürfen.

Die SPD fordert in ihrem Programm, dass "öffentliche Fördermittel ... nur mit zielorientierten Auflagen und entsprechender wirksamer Erfolgskontrolle vergeben werden" dürfen. Zu diesen Auflagen für öffentliche Förderung sollten auch die "allgemein gültigen Arbeitneherrechte" einschließlich der grundgesetzlich geschützen Weltanschauungsfreiheit gehören.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler