Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Landeskirche Schaumburg-Lippe (evgl.)

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Landeskirchenamt Bückeburg LKA-Bueckeburg@t-online.de
An: jackler jackler@tabu.ping.de
Datum: Dienstag, 21. März 2000 11:37
Betreff: Ihr Schreiben vom 15.03.2000

Sehr geehrter Herr Jackler,

in unserer kleinen schaumburg-lippischen Landeskirche gibt es in Bückeburg das Krankenhaus Bethel, das zwar nicht in kirchlicher Trägerschaft steht, wohl aber als selbstständige Stiftung dem Diakonischen Werk der Landeskirche angehört.

Für die laufenden Ausgaben dieses Krankenhauses werden keine Kirchensteuermittel eingesetzt. Vielmehr müssen die Pflegesätze ausreichen.

Ihre Ansicht, dass die kommunalen Krankenhäuser ihre Kosten über die Pflegesätze voll erwirtschaften, ist unzutreffend. In unserem Umkreis befinden sich mehrere kommunale Krankenhäuser, die mit unterschiedlich hohen Defiziten arbeiten.

Diese Defizite werden aus den Haushalten der Städte bzw. des Landkreises gedeckt, sodass der Zahler der staatlichen Steuern betroffen ist.

Dr. Winckler

[Hervorhebung durch die Redaktion]

 

Auch in Schaumburg-Lippe fließen keine Kirchensteuermittel in die Ausgaben des Krankenhauses. Dass Defizite der kommunalen Krankenhäuser durch die Städte bzw. Landkreise gedeckt werden, bedeutet nicht, dass Defizite von Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft von der Kirche getragen werden, wie u.a. die Antwort der EKD zeigt.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler