Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Landeskirche Sachsen

 

Die Diakonie führt in Sachsen 14 Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken.

Haushaltszahlen sind der Homepage der Landeskirche nicht zu entnehmen.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens
Auskunft erteilt: OLKR Bretschneider
Datum: 13. April 2000
An: Heike Jackler
Finanzierung der Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Heike Jackler,

die Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft erfolgt keinesfalls über die Kirchensteuern.

Die laufenden Kosten werden nach dem SGB V über die mit den Krankenkassen und der Krankenversicherung verhandelten unterschiedlichen Budgets und Pflegesätze finanziert. Das gilt für die kirchlichen Krankenhäuser genauso wie für die kommunalen und für die privaten Krankenhäuser.

Bei Investitionskosten wird nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz über Landkreis, Kommune und Träger finanziert. Die Trägeranteile müssen aus dem Krankenhausbudget erwirtschaftet werden.

Aus kirchlichen Mitteln wird nur der Krankenhausseelsorger bzw. der Rektor finanziert, der einem kirchlichen Diakonissenkrankenhaus vorsteht.

Es ist keinesfalls so, dass die in kirchlicher Trägerschaft befindlichen Krankenhäuser generell niedrigere Sätze haben als die anderen. Die Pflegesätze sind abhängig von den Abrechnungen die von den Krankenhäusern eingereicht werden. Es ist selbstverständlich, dass sich die kirchlichen Krankenhäuser bemühen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Insofern muss man sagen, sie werden nicht bevorteilt, aber auch nicht benachteiligt.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
H. Bretschneider
Oberlandeskirchenrat

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Das Landeskirchenamt Sachsen weist es weit von sich, dass die Kirchensteuer etwas mit der Finanzierung der Krankenhäuser zu tun hat.

Nur bei den Investitionskosten wird überhaupt der Träger zur Finanzierung mit herangezogen. Dabei wird aber nicht etwa auf Kirchenmittel zurückgegriffen, sondern "die Trägeranteile müssen aus dem Krankenhausbudget erwirtschaftet werden". Was nichts anderes bedeutet, als dass der Krankenhausnutzer und seine Versicherung diesen Trägeranteil finanziert. Denn "erwirtschaften" bedeutet Einnahmen durch erbrachte Leistung.

Kirchensteuer fällt nur für innerkirchliche Belange und Mitgliederbetreuung an. Ein Zusammenhang zwischen Kirchensteuer und Krankenhausfinanzierung kann nicht hergestellt werden.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler