Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Freistaat Sachsen

 

In der Verfassung Sachsens heißt es zu "Kirchen und Relgionsgemeinschaften - wie ähnlich in den anderen Bundesländern:

Die Bedeutung der Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Bewahrung und Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens wird anerkannt. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt. Sie entfalten sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes frei von staatlichen Eingriffen. Die Beziehungen des Landes zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften werden im übrigen durch Vertrag geregelt. Die diakonische und karitative Arbeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.

Dies bedeutet, dass die kirchlichen Mitarbeiter aus Gründen des Tendenzschutzes nicht die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer beanspruchen können.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Ziesch@sms.sachsen.de
An: jackler@tabu.ping.de
Datum: Dienstag, 28. März 2000 15:01
Betreff: Freistaat Sachsen: Finanzierung der Krankenhäuser

Der Krankenhausplan des Freistaates Sachsen beinhaltet 90 Krankenhäuser (davon 46 in öffentlicher, 20 in freigemeinnütziger, 24 in privater Trägerschaft) und zwei Universitätskliniken. Die Finanzierung erfolgt nach dem dualen Finanzierungssystem:

Investitionen werden vom Freistaat gefördert, für die Pflegesätze kommen die Krankenkassen auf. Unabhängig von der Trägerschaft werden alle Krankenhäuser gleich behandelt. Das gilt auch für alle Patienten, die die Krankenhäuser in Anspruch nehmen.

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Auch im Freistaat Sachsen brauchen Konfessionslose, die keiner Religionsgesellschaft angehören und somit keine Kirchensteuer zahlen, sich nicht einreden lassen, die Kirchenmitglieder würden teilweise für die Krankenhäuser aufkommen, die Konfessionslose ja auch irgendwann einmal nutzten.

Alle Träger werden finanziell gleichbehandelt. Deren Arbeitnehmer arbeitsrechtlich gesehen allerdings nicht.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler