Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Bistum Münster (kath.)

 

Die Homepage des Bistums gibt einige Informationen. Unter dem Stichwort "Bistum in Zahlen" findet man unter der Überschrift "Gottesdienstbesucher und Kirchenaustritte" allerdings nur Angaben über Letzteres. Die Zahl der Gottesdienstbesucher ist offensichtlich nicht mehr erwähnenswert. An anderer Stelle, unter den aktuellen Mitteilungen findet man allerdings diesen Satz:

"Sonntagsgottesdienste ohne Priester gehören zunehmend zur Realität in der deutschen Kirche. Seit Jahren gibt es immer weniger Priester, die Gottesdienstteilnehmer wurden weniger ..."

Von den Kirchenaustrittszahlen wird Positives vermeldet:

"Traten 1997 noch 6.835 Katholiken aus der Kirche aus, waren es im vergangenen Jahr 6.308 Christen, die der kirchlichen Gemeinschaft den Rücken kehrten."

Man freut sich über sinkende Austrittszahlen, vergisst aber, diese in Relation zu den sinkenden Kirchenmitgliedszahlen zu setzen. Treten z.B. von 100 Mitgliedern 10 % aus, sind dies 10 Austritte. Tritt im nächsten Jahr von den verbleibenden 90 Mitgliedern wiederum ein Zehntel aus, sind es nur noch 9 Austritte. So nehmen die Mitgliedszahlen jedes Jahr ab, und trotzdem hat die Kirche immer etwas, worüber sie sich freuen kann ...

 

Zum Haushalt des Bistums Münster [Quelle: www.bistum-muenster.de]

"Das Bistum Münster setzt seinen Kurs konsequenter Sparpolitik auch 1999 fort: Der Haushalt der Diözese Münster (NRW-Teil) ... hat ein Gesamtvolumen von 646,3 Millionen Mark. Damit liege er um nur 3,6 Millionen (plus 0,6 Prozent) über dem Vorjahresetat ... ohne Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage."

Sparkurs bedeutet also nicht weniger Einnahmen und Ausgaben, sondern nur eine geringere Steigerung des Etats.

"Im laufenden Jahr rechnet das Bistum Münster mit Kirchensteuereinnahmen von rund 567 Millionen Mark. Der Verwaltungshaushalt, aus dem die laufenden Ausgaben bestritten werden, kann mit gut 557 Millionen Mark (plus 4,1 Millionen) rechnen; der Vermögenshaushalt, aus dem die Investitionen bestritten werden müssen, schließt mit rund 89 Millionen Mark ab (minus 0,5 Millionen). Nahezu jede zweite Mark des Diözesanhaushalts 1999 ... den Gemeinden vor Ort zugute. Die für Soziale Dienste eingeplanten Mittel in Höhe von 38,5 Millionen Mark erhöhen sich sogar leicht um 700.000 Mark. Der Diözesancaritasverband erhält 3,8 Millionen Mark. Aus dem Vermögenshaushalt wird das Bistum 1999 über 28 Millionen für notwendige Instandsetzungen von Kirchen, acht Millionen für die Bauunterhaltung von Pfarrheimen und vier Millionen für Investitionen in Kindergärten ausgeben..."

Die "Sozialen Dienste", die dem Staat angeblich hohe Kosten einsparen, entsprechen knapp 6 % des Haushalts. Dieser Betrag ist noch nicht aufgeteilt in innerkirchliche und allgemeine, öffentliche Soziale Dienste. Für Bauten und Instandsetzung wird am meisten in Kirchengebäude investiert (28 Mio. DM), es folgen mit großem Abstand die Pfarrheime (8 Mio. DM) und schließlich die Kindergärten (4 Mio. DM).

"Übrigens: Den Einzug der Kirchensteuern durch die Finanzämter läßt sich die 'öffentliche Hand' mit 3,0 Prozent Verwaltungsgebühren honorieren. Das kostet die steuerzahlenden Katholiken 1999 immerhin 12,4 Millionen Mark."

Es hindert niemand die Kirche daran, ihre Mitgliedsbeiträge, wie jeder andere Verband auch, selbst einzuziehen. Wenn sie mit diesem Inkasso eine Behörde beauftragt, ist dies eine Dienstleistung, die entsprechend bezahlt werden muss. - Nebenbei: Die umfangreichen Staatsleistungen, Bischofsgehälter, Theologenausbildung, Steuer- und Gebührenvergünstigungen usw., die von der öffentlichen Hand Richtung Kirche fließen, erwähnt das Bistum in ihren Angaben zum Haushalt nicht.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Bischöfliches Generalvikariat 48135 Münster
An: jackler@tabu.ping.de
Aktenzeichen: Gruppe 627
Datum: 17.03.2000 (per E-Mail versandt am 2.6.00)
Betr.: Finanzierung der kath. Krankenhäuser, Ihre Anfrage vom 10.03.2000

Sehr geehrte Frau Jackler,

die erbetene Information zur Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft können wir Ihnen geben hinsichtlich der Krankenhäuser in kath. Trägerschaft im Bistum Münster.

Für die Finanzierung der kath. Krankenhäuser werden in der Regel keine Kirchensteuermittel im Bistum Münster eingesetzt.

Kirchensteuermittel bzw. erwirtschaftete Eigenmittel der Träger werden eingesetzt für die Schaffung und Ausgestaltung von sakralen Räumen in Krankenhäusern und werden aufgewendet für die Sicherstellung der Seelsorge in den Krankenhäusern. Diese Investitionen und Personalaufwendungen werden nicht über den Pflegesatz, die Fallpauschalen oder Sonderentgelte refinanziert.

Darüber hinaus wenden fast alle Träger erhebliche Mittel auf, um solche Ergänzungs- und Ersatzinvestitionen finanzieren zu können, die nicht aus laufenden oder einmaligen Investitionsförderungszuwendungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz NW bestritten werden können.

Grundsätzlich werden bei den Budgetverhandlungen alle Krankenhausträger gleichbehandelt. Aufgrund der langjährigen Deckelung der Budgets kann sich jedoch für einzelne Häuser durchaus eine unterschiedliche Situation ergeben, sofern zu Beginn der Deckelungsphase entsprechende Ausgangsvoraussetzungen gegeben waren. Sofern sich ein Krankenhausträger bereits immer um eine hohe Wirtschaftlichkeit bemüht hat, ist in der Deckelungsphase das Einsparpotential entsprechend geringer, ist zu Beginn der Deckelungsphase noch ein entsprechender Handlungsspielraum gegeben, kann in der Deckelungsphase dieser Spielraum zum Teil noch als Freiraum genutzt werden.

Eine Vielzahl von Krankenhäusern in kath. Trägerschaft hat sich schon immer intensiv um Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bemüht und erwirtschaftet heute aus laufendem Betrieb Verluste aus den vorgenannten Gründen, die aus Eigenmitteln bzw. Kapitalverzehr zu finanzieren sind.

Die eingesetzte Kirchensteuer im Bistum Münster für den Krankenhausbereich erreicht keine Prozentgröße.

Wir hoffen, mit diesen Ausführungen die erbetene Information gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. gez. Niclas

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Im Bistum Münster werden im Krankenhausbereich Kirchensteuermittel nur für innerkirchliche Angelegenheiten wie Kapelle und Seelsorge der Mitglieder benötigt. Dieser Betrag liegt unter 1 % der Kirchensteuer.

Hingewiesen wird auf "erhebliche Mittel", die der Träger für Investitionen einsetzt. Dies würde nicht-kirchliche Träger allerdings genauso betreffen. Aus den Antworten, die wir direkt von den Trägern (Caritas bzw. Diakonie) erhielten, ist ersichtlich, dass auch dies vorwiegend Investitionen für den seelsorgerischen Bereich sind. "Erheblich" wurden diese Investitionen aber nicht genannt. Die durch die normalen medizinischen Leistungen entstehenden Investitionskosten werden durch die öffentliche Hand getragen, soweit das Krankenhaus in den Bedarfsplan aufgenommen ist. Vom Träger aufgewendete Mittel werden von diesem auch erwirtschaftet und sind keine Kirchensteuermittel.

Übrigens: Auf der Homepage des Bistums zum Stichwort "Kirchensteuer" heißt es:

"Die Kirchensteuer macht die Kirchen unabhängig vom Staat; andererseits erfüllen sie zahlreiche Aufgaben, die sonst der Staat übernehmen müßte: in Kindergärten und Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen."

Wie wir gesehen haben, hat die Kirchensteuer mit den Krankenhäusern nichts zu tun - oder ist hier etwa gemeint, dass der weltanschaulich neutrale Staat die religiöse Seelsorge übernehmen soll? (Wie er sie übrigens in Gefängnissen finanziert.) Für Altenheime gilt es ähnlich: Die Kosten werden über die Pflegesätze der Bewohner gedeckt, nicht durch die Kirchensteuer. Kirchliche Schulen und Kindergärten erhalten hohe Zuschüsse.

Und würde die Kirche wirklich Kindergärten und Schulen aufgeben? Schon im eigenen Interesse der Erhaltung ihrer Institution würde sie dies nicht tun, denn:

"Die Entscheidung zum Kirchenaustritt fällt erfahrungsgemäß normalerweise nicht unvermittelt, sondern steht meist am Ende eines langjährigen Entfremdungsprozesses. Dies belegten auch Untersuchungen eines Meinungsforschungsinstitutes. Je besser die Kirchenbindung von Kindestagen an sei, um so unwahrscheinlicher sei ein Kirchenaustritt." [www.bistum-muenster.de

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Copyright © Juni 2000  Der Humanist
Heike Jackler