Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Bistum Limburg (kath.)

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Wittekind, Michael M.Wittekind@BistumLimburg.de
An: 'jackler' jackler@tabu.ping.de
Datum: Dienstag, 21. März 2000 19:28
Betreff: AW: Erinnerung: Finanzierung der kath. Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

tut mir leid, Ihre erste E-Mail ist irgendwie untergegangen. Hier die Antwort:

Im Bistum Limburg werden katholische Krankenhäuser, die sich bei uns in Trägerschaft von Ordensgemeinschaften befinden, nicht aus Kirchensteuermitteln finanziert. Sie finanzieren sich in der Tat aus Pflegesätzen.

Aus Kirchensteuermitteln wird allein die Krankenhausseelsorge finanziert, aber das gilt für alle Krankenhäuser unabhängig von der Trägerschaft.

Für kirchliche Häuser werden im Einzelfall Zuschüsse für den Bau und die Ausstattung von Krankenhauskapellen gewährt. Ich hoffe, daß damit Ihre Fragen beantwortet sind.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Wittekind
Öffentlichkeitsarbeit Bistum Limburg
Roßmarkt 4, 65549 Limburg
Tel. (06431) 295 276
Fax (06431)295 481
Mobil 0171 533 1437
E-Mail: info@BistumLimburg.de

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Kirchensteuer für Krankenhäuser wird nur für die Seelsorge ausgegeben, und das unabhängig von der Trägerschaft - also rein innerkirchliche Mitgliederbetreuung.

Fraglich ist allerdings, warum der Bau von Krankenhauskapellen nur "im Einzelfall" und als "Zuschuss" aus Kirchensteuermitteln finanziert wird. Ist hier die staatliche Förderung bzw. vollständige Finanzierung - oft auch in kommunalen Krankenhäusern - nicht eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines religiösen Bekenntnisses durch den weltanschaulich zu Neutralität verpflichteten Staat?

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler