Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Hessen

 

In seiner Regierungserklärung vom 22.4.99 machte der Hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) deutlich, wie er zu Religion und Kirche steht. So heißt es:

"In Bezug auf Werteerziehung und Lebensorientierung haben wir in der Koalitionsvereinbarung von CDU und F.D.P. bewußt den Erhalt des Religionsunterrichts an unseren Schulen ausdrücklich festgeschrieben. Wir wollen, dass die Menschen schon früh lernen, mit ihrer Freiheit verantwortungsvoll umzugehen."

Warum für den verantwortungsvollen Umgang mit Freiheit ausgerechnet der Religionsunterricht - und nicht etwa Geschichts- oder Politikunterricht - wichtig ist, wird in der Erklärung nicht weiter erläutert. Die Kirchen haben die menschliche Freiheit in ihrer 2000-jährigen Geschichte immer bekämpft. Unsere freiheitlichen Rechte wurden gegen die Kirchen durchgesetzt.

Der Regierungspräsident von Hessen allerdings vergißt nie,  in den einzelnen Punkten seiner Regierungserklärung auch die Kirchen zu erwähnen (insgesamt 6 mal). Bevorzugt erwähnt Koch die Kirchen in seiner Erklärung zur Sozialpolitik:

"Unser Maßstab für eine gute Sozialpolitik ist, dass sie zielgerichtet den Menschen hilft, die Unterstützung brauchen, und Organisationen fördert, die Hilfsbedürftigen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dazu gehören vor allem auch die Kirchen mit ihren sozialen und karitativen Einrichtungen."

 

Im Krankenhausbauprogramm 2001 des Bundeslandes Hessen sind für Maßnahmen an "freigemeinnützigen und an privaten Krankenhäusern" 28 Mio. DM angesetzt. Im einzelnen zahlt die öffentliche Hand für

[Quelle: www.hessen.de]

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Glanzer, Felix F.Glanzer@hsm.hessen.de
An: 'Jackler@tabu.ping.de'
Datum: Freitag, 7. April 2000 09:40

Sehr geehrte Frau Jackler,

zu Ihrer Anfrage vom 15.03.2000 ist folgendes zu sagen:  

Mit Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes- KHG- am 01.Januar 1972 wurde in der Bundesrepublik die monistische Finanzierung durch das duale Finanzierungsprinzip abgelöst. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt eine Teilung der Kosten der Krankenhäuser in Vorhalte- und Benutzerkosten. Das bedeutet, dass die Investitionskosten der Krankenhäuser von der öffentlichen Hand finanziert werden, während die Benutzerkosten von den Krankenkassen bzw. von den Patientinnen und Patienten als Selbstzahler zu tragen sind.

Dabei wird bei der Finanzierung kein Unterschied hinsichtlich der Trägerschaft der Krankenhäuser gemacht. Pivate und freigemeinnützige Krankenhäuser (dazu gehören auch konfessionelle Einrichtungen) werden im Rahmen der Finanzierungssystematik ebenso gleich behandelt, wie öffentliche Krankenhäuser.

Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
Glanzer

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Wie man bereits der Homepage des Landes entnehmen konnte (s.o.), bekommen die kirchlichen Träger ihre Krankenhauskosten voll finanziert. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Baumaßnahmen das Immobilienvermögen des Trägers erhöhen. Der Steuerzahler finanziert also die Bauten, wird aber nicht durch den Staat Eigentümer.

Wie bei diesen Tatsachen die Kirchen einen Zusammenhang zwischen Kirchensteuerhöhe und Krankenhausfinanzierung herstellen, ist schleierhaft. Ist das jeweilige Krankenhaus von Staat und Sozialversicherungen anerkannt, ist die Führung dieser Einrichtung ein sich selbst tragendes Geschäft.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler