Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Bistum Dresden-Meißen (kath.)

 

Das Bistum besteht aus 181 000 Katholiken, das entspricht 4 Prozent der Bevölkerung.

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: m.hummel@caritas-dicvdresden.de
An:
jackler@tabu.ping.de
Datum: Dienstag, 28. März 2000 16:29
Betreff: Ihre Anfrage zur Finanzierung der kath. Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

Ihre Anfrage vom 11. März (21.März) wurde mir zur Beantwortung übergeben. Leider läßt sich der Sachverhalt nicht nach Ihrer Fragestellung beantworten.

Für Krankenhäuser in Katholischer Trägerschaft gelten zuerst einmal die gleichen gesetzlichen Regelungen, wie für Krankenhäuser in anderer Trägerschaft. Ungleichbehandlungen von Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft durch die zuständigen gesetzlichen Stellen, bzw. Krankenkassen sind mir nicht bekannt. Der Betrieb der Krankenhäuser muß mit den Einnahmen aus den verhandelten Krankenhauspflegesätzen finanziert werden.

Allerdings ist jeder Träger für das betriebswirtschaftliche Risiko des Krankenhausbetriebes verantwortlich. Für den Bereich der Investitionstätigkeit ist gleichfalls der Träger in der Verantwortung, die bereitgestellten Fördermittel für die Neubeschaffung von  medizinischen Geräten verantwortungsbewußt einzusetzen. Dabei kann eine Vorfinanzierung durch den Träger notwendig sein.

Weitere Rückfragen sind aus meiner Sicht besser im direkten Kontakt am Telefon zu klären.

Mit freundliche Grüßen
Michael Hummel
Abteilungsleiter

 [Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Hier taucht der Begriff "Kirchensteuer" in der Antwort überhaupt nicht auf. Der Betrieb des Krankenhauses wird aus den Krankenhauspflegesätzen finanziert. Bei Investitionen liegt der Anteil der Träger auf dem "verantwortungsbewussten" Einsatz der vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler