Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Land Brandenburg

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Rupert Schröter rupert.schroeter@masgf.brandenburg.de
[Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit; Die Redaktion]
An: jackler@tabu.ping.de
jackler@tabu.ping.de
Datum: Freitag, 17. März 2000 12:46
Betreff: Land Brandenburg: Finanzierung der Krankenhäuser -Antwort

Sehr geehter Herr Jackler,

lassen Sie sich da keinen Bären aufbinden. Kirchliche Krankenhäuser sind Krankenhäusern in anderer Trägerschaft gleichgestellt. Das betrifft die Investitionskosten, die der Staat aufbringt, ebenso wie die Behandlungskosten, die die Krankenkassen tragen.

Rupert Schröter
Pressesprecher

[Hervorhebung durch die Redaktion]

 

Die Auskunft ist kurz und bündig und vor allem eindeutig. Ganz klar zeigt es, dass auch die Investitionskosten, die das Immobilienvermögen der Kirchen erhöhen und erhalten, vom Staat finanziert werden.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler