Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Erzbistum Berlin (kath.)

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: herzig ErzbistumBerlin@t-online.de
An: jackler@tabu.ping.de
Datum: Donnerstag, 30. März 2000 16:45
Betreff: Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

Zu Ihrer Anfrage: Das Erzbistum Berlin gibt keine Kirchensteuern für kirchliche Krankenhäuser aus. Die Finanzierung erfolgt aus dem Pflegekostensatz (Krankenkassen), Investitionshilfen der öffentlichen Hand und aus Eigenmitteln des kirchlichen Trägers.

Eine Ausnahme besteht lediglich bei der Finanzierung von pastoralen Diensten in Krankenhäusern (Krankenhausseelsorge). Hier müssen teilweise - soweit der kirchliche Träger nicht aus Eigenmitteln diese Dienste finanziert - für Personalkosten und Sachkosten Finanzmittel des Erzbistums eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Herzig, Pressestelle des Erzbistums Berlin

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Auch für das Erzbistum Berlin gilt: Keine Ausgabe von Kirchensteuern für die Finanzierung von Krankenhäusern.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler