Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Freistaat Bayern

 

"Und wie die gemeine Rede geht, nirgends lebt und liegt man besser als im Baierland."   (Aventinus)

So steht es auf der Homepage des Freistaates Bayern. Allerdings gilt dieser schöne Spruch wohl vorwiegend für Christen, zumindest für Gottgläubige, denn in der Landesverfassung heißt es - ungedenk der Tatsache, dass jeder Soldat des Zweiten Weltkrieges "Mit Gott" auf seinem Koppelschloss stehen hatte - gleich zu Anfang:

"Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, ..."

Und zum Schulwesen steht in der Verfassung:

"Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen für alle volksschulpflichtigen Kinder. In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen."

Bei diesen Bedingungen wundert es nicht, dass dem von der CSU mit absoluter Mehrheit gebildeten "Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit" die Anfrage eines Konfessionslosen nur ein knapper Satz als Antwort wert war.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Lenzbauer, Brigitte Brigitte.Lenzbauer@stmas.bayern.de
An: 'jackler@tabu.ping.de'
Datum: Mittwoch, 29. März 2000 09:01
Betreff: Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau (Herr) Jackler,

Ihre Frage zur Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser beantworten wir mit nein.

Mit freundlichen Grüßen
Jaehn
Ministerialrat

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Zur Erklärung: Die Fragen lauteten "Bekommen kirchliche Krankenhäuser niedrigere Patientensätze? Oder sind die üblichen staatlichen Zuschüsse dort wesentlich niedriger als bei nichtkirchlichen Trägern? Dürfen kirchliche Krankenhäuser vielleicht ihre
Personalkosten nicht auf die Patientenkosten umlegen? Oder wie kommt sonst der gravierende Unterschied in der Finanzierung zustande?"

Nein also. Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft - die bevorzugte Form sozialer Einrichtungen in Bayern - werden in der Finanzierung nicht anders behandelt als Krankenhäuser anderer Träger.

Weiteres entnehmen wir der Homepage des Freistaates Bayern. Dort heißt es:

Bayern ist ein vorbildlicher und leistungsfähiger Sozialstaat. Die soziale Wirklichkeit im heutigen Bayern ist das Ergebnis der Arbeit, des Fleißes und des Leistungswillens der Menschen in diesem Land. Sie ist zugleich das Ergebnis einer Politik, die konsequent ausgerichtet ist auf Wohlstandsmehrung, Festigung der sozialen Sicherheit und zeitgemäße Gestaltung der sozialen Gerechtigkeit.

Bayern nimmt mit seinen Ausgaben für die Krankenhausfinanzierung eine Spitzenstellung unter den Bundesländern ein. Von 1972 bis 1995 wurden für die Krankenhausförderung über 22,6 Milliarden DM ausgegeben. Einen Schwerpunkt der Förderung bildeten dabei Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an Krankenhäusern.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler