Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Evangelische Kirche Baden (evgl.)

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Werner Verch Werner.Verch@ekiba.de
An: jackler@tabu.ping.de
jackler@tabu.ping.de
Cc: Ulrich.Fischer@ekiba.de
Ulrich.Fischer@ekiba.de
Datum: Dienstag, 14. März 2000 15:46
Betreff: Finanzirung der Krankenhäsuer - Ihr Mail vom 13.3.2000

Sehr geehrte Frau Jackler,

in der Tat wäre es äußerst problematisch, wenn die Kirche Kirchensteuern in den laufenden Betrieb kirchlicher Krankenhäuser einbringen und sie damit Bereichen subventionieren würde, in dem diese im Wettbewerb mit anderen Häusern stehen. Das geschieht auch nicht.

Kirchensteuern werden vor allem für die Krankenhausseelsorge bereitgestellt - dies geschieht über von der Kirche finanzierte TheologenInnen und GemeindediakoneInnen. In begrenztem Umfang stehen ergänzend Mittel für die -spezifische- Fortbildung, für Schwesternschaften in den Häusern und im Einzelfall zur Mitfianzierung der erforderlichen Eigenmittel bei Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

Leider kann ich Ihnen den genauen Prozentsatz nicht angeben - grob geschätzt dürften es etwa 1,5 % der Kirchensteuer sein, die in diesem Sinn in die Krankenhäuser gehen.

Ich hoffe, Sie können damit etwas anfangen.

Mit freundlichen Grüßen
W. Verch - Referat Diakonie und Seelsorge im EOK

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

In die Krankenhäuser werden also keine Kirchensteuermittel investiert, damit der Wettbewerb mit anderen nichtkirchlichen Krankenhäusern nicht verfälscht wird. Nur die Mitarbeiter, in den Krankenhäusern der Landeskirche Baden 3700 Menschen, haben von diesem Wettbewerb nichts. Sie müssen sich - obwohl nicht von der Kirche bezahlt - an die von der Kirche vorgegebenen Regeln halten, selbst in ihrem privatesten Bereichen. Ihre Lebenführung darf nicht den christlichen Grundsätzen entgegenstehen - z.B. kann es Probleme bei offizieller Wiederverheiratung nach Scheidung geben, wilde Ehen mit Kindern werden da eher toleriert -, außerdem gilt für die kirchlichen Mitarbeiter nicht das Recht auf Religionsfreiheit. So dürfen  kirchliche Tendenzbetriebe regelmäßig gegen den § 3 Grundgesetz verstoßen, nach dem niemand wegen seines Glaubens, seiner religiösen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (Das vorgenannte gilt für sämtliche Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft, nicht nur für das Beispiel Baden.)

Nach Auskunft der Landeskirche Baden (s.o.) werden Kirchensteuermittel bei Krankenhäusern nur für die Seelsorge und ergänzend für die "spezifische" Ausbildung von Schwestern ausgegeben. Diese spezifische Ausbildung dürfte auch kircheninterner Natur sein. So werden Schwestern aufgrund des engen Kontaktes zu den Patienten gerne als Mitgliederwerber (Ansprechen auf Taufe oder Nottaufen) eingesetzt.

Bemerkenswert ist, dass Kirchensteuern nur "im Einzelfall" für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden. So findet auch in Baden eine Immobilienvermehrung mit hohen Fördermitteln des Staates und damit auch Nichtkirchenmitgliedern statt.

 

Was für die Krankenhäuser gilt, kann mit geringen Einschränkungen auch auf die Kindergärten übertragen werden.

Finanzierung eines Kindergartens:

Beispiel: In der evangelischen Kirchengemeinde Konstanz
zahlten 1996 für die Kindergärten:

das Land

22,55 %

die Kommune

41,66 %

die Eltern

20,18 %

Spenden

0,78 %

Sonstiges

3,13 %

Zuschuß der Kirchengemeinde

11,70 %

Gesamt

100 %

[Quelle: Homepage der Evangelischen Kirche Baden]

Das soziale Engagement - einschließlich christicher Werbung und Einfluss auf die Mitarbeiter (zwangskonfessioniert) kostet der Kirche bei den Kindergärten also ganze 11,7 % der Gesamtkosten. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren aufgrund kirchlicher Drohungen tendenziell sinkend.

In der Landeskirche Baden wird 47 % der Kirchensteuer, also fast die Hälfte, für Seelsorge, Verkündigung, Leitung und Verwaltung ausgegeben - also vorwiegend Vergütungen für Prälaten und Pfarrer.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler