Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Baden-Württemberg

 

Das Sozialministerium überwacht wichtige Bereiche des Gesundheitssektors z.B. in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte sowie im Bereich Infektionsschutz. Für die Krankenhäuser und den Rettungsdienst besteht Planungshoheit und Finanzierungsverantwortung für die Investitionen.

Ein ... Schwerpunktbereich des Sozialministeriums ist die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere die Krankenhaus- und Psychiatrieplanung sowie der Rettungsdienst.
Baden-Württemberg hat flächendeckend eine quantitativ und qualitiv vorbildliche Krankenhausstruktur von der Grund- bis zur Spitzenversorgung.
Kennzeichen seiner Effizienz: niedrige Bettendichte, Zuwanderung von Patienten aus den Nachbarländern und bundesweit sehr günstige Krankenhausaufwendung in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

[Zit. aus: www.baden-wuerttemberg.de]   

 

Antwort auf unsere Anfrage:

SOZIALMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG
Von: Frau Stuttgart, den 28. März 2000    Telefon: 07 11/1 23-3786
An: Heike Jackler
Az.: 56-5446.9
Betr.: Finanzierung kirchlicher Krankenhäuser
Bezug: E-Mail vom 17.03.2000

Sehr geehrte Frau Jackler,

auf Ihr Schreiben kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Finanzierungsgrundlagen für Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher (freigemeinnütziger) oder privater Trägerschaft sind identisch. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht eine Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder und der laufenden Betriebskosten durch die Krankenkassen vor (duales System). Eventuell bei konkreten Baumaßnahmen entstehende Finanzierungslücken haben alle Krankenhausträger gleichermaßen mit Eigenmitteln zu decken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ritter

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Auch das Land Baden-Württemberg bestätigt die Gleichbehandlung aller Krankenhäuser. Das Land trägt Investitionskosten und die Krankenkassen die laufenden Betriebskosten. Auch die "eventuellen" Finanzierungslücken werden, wie die Kirchen bestätigten, nicht aus Kirchensteuermitteln gedeckt. Somit kann das "Krankenhauswesen" kein Argument in der Diskussion rund um die Kirchensteuer liefern, wie es immer wieder seitens der Kirchen geschieht.

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Heike Jackler