Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Bistum Augsburg (kath.)

 

Im Bistum Augsburg arbeiten 16.000 Beschäftigte im karitativen Bereich, d.h. nicht im religiösen Kernbereich.

Die Einnahmen des Bistums setzten sich zusammen aus:
Kirchensteuern: 88,4 %
Leistungen des Landes Bayern u.a.: 6,4 %
Rückflüsse, durchl. Mittel, Eigenerträge u.a.: 3,6 %
Pfründestiftungserträge: 1,4 %
Sonstige Einnahmen: 0,2 %

Für Betriebsmittel für Schul-, Bildungs-, und sozialkaritative Einrichtungen gibt das Bistum 7,4 % seiner Einnahmen aus.

[Quelle: www.bistum-augsburg.de]

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Maria Merk info@bistum-augsburg.de
An: jackler
jackler@tabu.ping.de
Datum: Donnerstag, 30. März 2000 09:59
Betreff: Re: Erinnerung: Finanzierung der kath. Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

Ihre Anfrage geht leider von sachlich falschen Voraussetzungen aus.

1. Kirchliche Krankenhäuser erhalten für investive Maßnahmen die gleichen Fördermittel wie kommunale Krankenhäuser.

2. Eine Gleichbehandlung erfolgt auch bei den Pflegesätzen, die unabhängig von der Trägerschaft nach der Bundespflegesatzverordnung kalkuliert werden.

3. Ein Unterschied besteht lediglich darin, dass Defizite kommunaler Krankenhäuser aus Steuermitteln ausgeglichen werden, während diese bei kirchlichen Krankenhäusern vom privaten Träger aus Eigenmitteln auszugleichen sind.

4. Die Diözese Augsburg gibt für Bau und Betrieb von Krankenhäusern aus Kirchensteuern keine Mittel aus, für Krankenhausseelsorge wird allerdings Personal eingesetzt, das bei der Diözese Augsburg beschäftigt ist und für das wir die Personalkosten tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Goldt
Pressesprecher

Tel.: 0821/3166-320
Fax: 0821/3166-329
info@bistum-augsburg.de
http://www.bistum-augsburg.de

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: Bei Investitionen und Betriebskosten besteht bei der Förderung keinerlei Unterschied zu kommunalen Krankenhäuser, d.h. diese Kosten werden voll getragen. Kirchensteuer wird nur für die Seelsorge, also für rein innerkirchliche Belange, ausgegeben.

Der einzige Unterschied besteht in Defiziten, die evetuell vom Träger zu tragen sind. Wie wir aber bereits aus anderen Antworten wissen, sind kirchliche Träger stolz auf ihre Wirtschaftlichkeit, d.h. Defizite fallen so gut wie nicht an.

 

Auf der Homepage des Bistums Augsburg beschäftigt man sich intensiv mit dem Thema "Kirchensteuer". Die Kirchensteuerzahler werden offensichtlich immer kritischer.

Auf die Frage "Wenn ich meinen Kirchenaustritt erkläre, habe ich doch weniger Abzüge meines Einkommens, da die Kirchensteuer entfällt. Zahle ich damit acht Prozent weniger Steuern?" erfährt das Kirchenmitglied: "Nein. Denn Kirchensteuer kann als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Der Austritt bedeutet also, daß sich der zu versteuernde Betrag vermehrt. Man zahlt also mehr Steuern an den Staat."

Dabei wird allerdings verschwiegen, dass am Ende ohne Kirchensteuerabzug selbstverständlich mehr Einkommen herauskommt als vorher.

Aber es geht noch weiter. Auf der Website des Bistums wird gleich darauf dem Austrittswilligen suggeriert, ohne die sozialen Leistungen der Kirche würde der Staat finanziell schlechter darstehen.

Frage: "Was habe ich davon, daß ich Kirchensteuer zahle? Ich bin kein regelmäßiger Kirchgänger, habe keine Kinder im Kindergarten, keiner meiner Verwandten lebt in einem kirchlichen Altenheim und die kirchliche Erwachsenenbildung interessiert mich nicht."

Antwort: "Mit der Kirchensteuer werden seelsorgliche und soziale Dienste finanziert, die das menschliche Gesicht unserer Gesellschaft wesentlich bestimmen. Wer an der Kirchensteuer gundsätzlich zweifelt, sollte wissen, daß die Leistungen dann anderweitig finanziert werden müssen. Dank dieser Steuer hält die Kirche viele Angebote vor, die Staat und Gesellschaft finanziell entlasten."

Wie die o.g. Zahlen zeigen, geben die Kirchen allgemein nur ca. 10 % ihrer Einnahmen für allgemeine - d.h. nicht speziell mitgliederspezifische - soziale Aufgaben aus. Würden sich die Kirchen aus dem sozialen Bereich zurückziehen, müsste gerechterweise auch die volle Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer entfallen. Diese Steuereinbuße, mit dem der Staat zur Zeit die Kirchensteuer subventioniert, ist aber wesentlich höher als der finanzielle Anteil der Kirche im allgemeinen sozialen Bereich.

Mit anderen Worten: Der Staat könnte mit diesem Geld leicht die soziale Lücke, die bei kirchlichem Rückzug entsteht, finanzieren. Zumal die Kirchen auch jetzt schon immer höhere staatliche Leistungen fordern. So manchen Kindergarten lässt sich die Kirche in "armen" Gemeinden bereits voll finanzieren. Und kirchliche Krankenhäuser, aber auch Altenheime - in der obigen Frage wird suggeriert, diese würden teilweise von der Kirchensteuer bezahlt, was so falsch ist wie im Fall der Krankenhäuser - werden sowieso nicht von der Kirche finanziert. 

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler